Wie kann Gleichstellung in der sozial-ökologischen Wende gelingen? Das ist die zentrale Frage des Vierten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung. Am 4. März 2025 hat Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus diese bei einem Frauentagsfrühstück mit 50 Teilnehmenden diskutiert. Die Vorsitzende der Sachverständigenkommission zum Vierten Gleichstellungsbericht, Prof. Dr. Silke Bothfeld der Hochschule Bremen (HSB), stellte die Handlungsempfehlungen der Sachverständigenkommission zu den geschlechtsspezifischen Auswirkungen des Klimawandels vor.
Bundesministerin Lisa Paus: "Die ökologische Krise betrifft uns alle - doch nicht alle gleich. Das zeigt das Gutachten der Sachverständigenkommission zum Vierten Gleichstellungsbericht eindrücklich. Der Klimawandel trifft Frauen, einkommensarme und andere strukturell benachteiligte Menschen besonders hart. Diese Ungleichheiten dürfen wir nicht hinnehmen. Eine nachhaltige Zukunft kann es nur geben, wenn wir Klima- und Gleichstellungspolitik zusammen denken. Geschlechtergerechtigkeit muss in alle Maßnahmen des sozial-ökologischen Wandels integriert werden. Nur mit einer starken Gleichstellungspolitik können wir eine gerechte und zukunftsfähige Gesellschaft gestalten!"
Prof. Dr. Silke Bothfeld: "Die sozial-ökologische Transformation ist eine völlig neue Herausforderung für die Politik: Sie geschieht nicht einfach, sondern muss aktiv vorangetrieben werden. Die Politik hat dabei die große Chance - und zugleich die verfassungsrechtliche Pflicht - geschlechtergerecht zu handeln. Grundsätzliches Umdenken ist dafür notwendig. In unserem Gutachten zeigen wir für viele Handlungsfelder - etwa Wohnen, Ernährung, Arbeit - Ansätze für eine geschlechtergerechte Ausgestaltung der sozial-ökologischen Transformation."
Die Empfehlungen des Gutachtens beziehen sich auf den Arbeitsmarkt, geschlechtergerechte Bezahlung, gleiche politische Teilhabe und weitere Instrumente für eine gleichberechtigte sozial-ökologische Wende. Die geladenen Expertinnen und Experten formulierten hierzu Anregungen, Hinweise und Fragen an die Politik, die eine geschlechtergerechte Gestaltung dieses Wandels zu mehr Nachhaltigkeit in der kommenden Legislaturperiode begleiten und voranbringen sollen.
Die Bundesregierung legt seit 2011 alle vier Jahre einen Gleichstellungsbericht vor. Die Gleichstellungsberichte setzen sich zusammen aus einem unabhängigen Sachverständigengutachten und der Stellungnahme der Bundesregierung dazu. Die Berichte dokumentieren den Stand der Gleichstellung in Deutschland und geben konkrete Empfehlungen, wie Gleichstellung erreicht werden kann. Diese Empfehlungen fließen in politische Prozesse ein. Das Sachverständigengutachten für den Vierten Gleichstellungbericht nimmt die sozial-ökologische Wende in den Blick. Damit sind die Maßnahmen und gesellschaftlichen Veränderungen gemeint, die notwendig sind, um den Klimawandel einzudämmen bzw. sich an dessen Folgen anzupassen. Das Gutachten wurde am 3. März 2025 veröffentlicht.
Bundesministerin Lisa Paus (Mitte) mit den Expertinnen und Experten, die den Vierten Gleichstellungsbericht erstellt haben. Links neben ihr Prof. Dr. Silke Bothfeld von der HSB.
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