Vergabezeitraum: 01.03.2025 bis 31.08.2025
Voraussetzungen:
- Studierende müssen aus einem Land kommen, welches in der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung herausgekommene DAC-Länderliste registriert wurde.
- Es muss sich um ein Erststudium handeln, und der/die Studierende muss spätestens am Ende des Wintersemesters 2025/26 die Ausbildung abgeschlossen haben (ist durch die Hochschule im Abschnitt II des Antragsvordruckes zu bestätigen).
Im Falle einer Antragstellung für eine Verlängerung des Stipendiums muss nachgewiesen werden, dass der Abschluss bis zum Ende des Sommersemesters 2025 erfolgen wird. - Nachweis eines rechtsgültigen Aufenthaltstitels zu Studienzwecken für die Studienorte Bremen und Bremerhaven.
- Nachweis der Hauptwohnung im Lande Bremen seit mindestens 24.01.2024.
- Nachweis anfänglicher Eigenfinanzierung des Studiums und Erklärung, weshalb die Eigenfinanzierung nicht mehr möglich ist.
- Keine Förderung von Zweit- (Ausnahme Master-Studium), Aufbau-, Ergänzungs- oder Promotionsstudien, das gilt auch dann, wenn bereits ein Studium im Heimatland oder in einem sonstigen ausländischen Staat abgeschlossen wurde.
- Keine Förderung für Studierende, die bereits nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert wurden, die Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - SGB XII - erhalten oder die bereits zwei Semester nach den Richtlinien des Senators für Bildung, Wissenschaft und Kunst und des Senators für Gesundheit, Jugend und Soziales über die Vergabe von Stipendien nach den Richtlinien vom 09.11.1993 / 28.12.1994 gefördert wurden.