Neue Coronamaßnahmen an der HSB
Seit 2. August kommt man nur noch mit einem sogenannten 3G-Nachweis in die Gebäude der Hochschule: "Der Zutritt für Studierende und Beschäftigte wird nur gestattet, wenn sie nachweisen, dass sie vollständig geimpft, negativ getstetet oder genesen sind" (das gilt auch für Bibliotheken, Mensen und Cafeterien und die Selbstlern-Arbeitsplätze). So steht es in der 28 Corona-Verordnung des Landes Bremen.