Die EU-Funkgeräterichtlinie (RED) wurde 2016 eingeführt, um Herstellungsstandards für Funkgeräte in Bezug auf ihre Gesundheit und Sicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) und effiziente Nutzung des Funkspektrums festzulegen. Hersteller und Vertreiber von Funkgeräten, müssen ihre Konformität nachweisen, indem sie ihre Produkte mit dem CE-Kennzeichen der RED versehen.
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