Internationaler Studiengang Pflege B. Sc.
Neue Karrierechancen
Anerkennung von Vorqualifikationen
Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung durch abgeschl. dreijährige Pflegeausbildung - Studieren ohne Abitur
Studienbeginn zum Sommer- und Wintersemester
Gemäß dem Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) ist seit Januar 2024 ein "Ausbildungsvertrag" eine besondere Zulassungsvoraussetzung für das Pflegestudium.
AUSNAHME: Bei Studieninteressierten mit einer bereits abgeschlossenen Pflegeausbildung, die evtl. keinen „Ausbildungsvertrag“ erhalten, kann statt eines "Ausbildungsvertrages" als besondere Zulassungsvoraussetzung auch ein bestehender Arbeitsvertrag vorgelegt werden.
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