Die Ombudsperson wird auf Vorschlag der Studierendenvertreter:innen im Akademischen Senat der Hochschule aus dem Kreis der Hochschullehrer:innen der Hochschule Bremen von der Rektorin/vom Rektor für zwei Jahre bestellt.
Die Ombudsperson ist eine neutrale und weisungsunabhängige Vertrauensperson und Ansprechstelle für Studierende und Doktorand:innen. Sie kann tätig werden bei Problemen, Beschwerden und Verbesserungsvorschlägen im Zusammenhang mit Studien- und Prüfungsangelegenheiten. Bei Konflikten zwischen Studierenden und Lehrenden und der Hochschulverwaltung kann die Ombudsperson beratend und gegebenenfalls vermittelnd auf Lösungen hinwirken. Sie gibt Beschwerden und Verbesserungsvorschläge weiter und setzt sich für Verbesserungen ein.
Neutralität der Ombudsperson bedeutet, dass die Anliegen der Betroffenen ohne einseitige Parteinahme, mit offenem Ergebnis und an einer möglichen Lösung orientiert behandelt werden. Die Arbeit der Ombudsperson erfolgt dabei verbunden mit der Wertschätzung der betroffenen Personen und ihrer Anliegen.
Weisungsunabhängigkeit bedeutet, dass die Ombudsperson autonom und unabhängig von der Zuordnung zu Bereichen bzw. Einrichtungen tätig wird. Sie unterliegt lediglich der Rechtsaufsicht durch den Rektor/die Rektorin.
Die an die Ombudsperson gerichteten Anliegen werden mit größtmöglicher Vertraulichkeit behandelt. Namen und Daten der Studierenden werden nur mit deren Einverständnis im Rahmen des Versuchs der Problemlösung weitergegeben.
Die Ombudsperson arbeitet mit anderen Beratungs- und Unterstützungsstellen der Hochschule zusammen.
Derzeit ist die Stelle der Ombudsperson vakant.