Die Hochschule Bremen unterstützt nach dem Bremischen Hochschulgesetz (BremHG § 4 Absatz 7) ihre Mitglieder im Bereich des Sports.
Hierzu gehören alle sportlichen Aktivitäten, die von oder durch Hochschulmitglieder angeboten oder organisiert und aktiv genutzt werden. Hierzu zählen
Dabei profitieren die Mitglieder der Hochschule Bremen unter anderem von den diversen Mitgliedschaften im
aber auch über Kooperationen mit lokalen Sportvereinen, Verbänden oder Institutionen, die zur Gestaltung und Erweiterung des sportlichen Angebots beitragen
Alle Mitglieder der Hochschule Bremen sind daher aufgerufen, sich an der Gestaltung der sportlichen Vielfalt zu beteiligen.