Rektorat
Aktuell wird im Verantwortungsbereich der Rektorin ein neuer Stabsbereich entwickelt, der die Aufgaben im Bereich "Strategie" und "Hochschulplanung" transparent und fokussiert zusammenführt. Hierzu gehören unter anderem Prozesse zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Land, die Hochschulentwicklungs- und Fakultätsplanung und die damit zusammenhängenden grundsätzlichen strategischen Fragestellungen, Steuerungsinstrumente und Konzeptentwicklung bezogen auf die zentralen Kernfunktionen der HSB.
Die Stabsstelle wirkt zum einen an strategischen Vorhaben im Bereich Studium und Lehre mit, indem sie Arbeitsergebnisse aus den, dem Konrektorat zugeordneten Bereichen zusammenführt, im Kontext hochschulpolitischer Entwicklungen bewertet und daraus Strukturvorschläge und Handlungsempfehlungen entwickelt.
Sie führt außerdem in koordinierend-steuernder Funktion Projekte zur Weiterentwicklung in Studium und Lehre durch, einschließlich der Beantragung von Fördermitteln.
Der Stabsstellenbereich Akademisches Controlling unterstützt die Planungs-, Steuerungs-, Berichts- und Qualitätsmanagementprozesse der Hochschule mit qualitätsgesicherten Hochschuldaten.
Die Stabsstelle untersteht dem Kanzler der HSB.
Der Innenrevisor handelt im Auftrag der Hochschulleitung. Zu seinen Aufgaben gehören die Bewertung von Arbeitsabläufen, die Überprüfung der Einhaltung von Regelungen sowie die Prävention von Korruption und dolosen Handlungen.
Der Innenrevisor erhält zur Wahrnehmung seiner Aufgaben ein uneingeschränktes Informationsrecht. Die Ergebnisse seiner Bewertungs- und Prüftätigkeiten werden in einem Bericht zusammengefasst, der auch Verbesserungsvorschläge enthalten kann.
Der Innenrevisor unterstützt die Hochschulleitung in der Wahrnehmung ihrer Dienst- und Fachaufsicht. Er leistet mit seiner Arbeit einen Beitrag zur Verbesserung von Geschäftsprozessen sowie zur Qualitätssicherung und -entwicklung. Seine Arbeit ist in diesem Sinne darauf ausgelegt, Mehrwerte zu schaffen.
Um die Unabhängigkeit, Objektivität und Neutralität des Innenrevisors zu gewährleisten, darf er neben seinen Revisionsaufgaben keine weiteren Hochschulaufgaben einschließlich der Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen wahrnehmen.
Die Aufgaben und Befugnisse des Innenrevisors sind im § 104a der Landeshaushaltsordnung (Gesetzblatt 2010 Nr. 51) sowie in der Verordnung zur Durchführung der Innenrevision (Gesetzblatt 2012 Nr. 13) geregelt.
Gemäß der Durchführungsverordnung prüft der Innenrevisor zum Beispiel, ob