Mit seinem Beschluss vom 27.06.2023 stimmte der Akademische Senat der Hochschule Bremen (HSB) dem „Aktionsplan 2023-2027 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ (UN-BRK) in allen Bereichen der HSB zu.
Am 3. Mai 2008 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Kraft getreten. Dieses universelle Vertragsinstrument konkretisiert bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen, mit dem Ziel, ihre Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft zu fördern. Das Vertragswerk stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte von behinderten Menschen weltweit dar. Seit dem 26. März 2009 ist die UN-BRK geltendes Recht in Deutschland.
Der Aktionsplan der HSB zur Umsetzung der UN-BRK orientiert sich vor allem an folgenden Grundlagen, deren relevante Passagen im Anhang aufgeführt sind:
Darüber hinaus werden das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nach Artikel 3 des Grundgesetzes, das Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen), das Bremische Behinderungsgleichstellungsgesetz sowie die Integrationsvereinbarung im Sinne von Par. 166 Sozialgesetzbuch für den öffentlichen Dienst des Landes Bremen berücksichtigt. Weitere Orientierungslinien sind der Aktionsplan des Landes Bremen zur Umsetzung der UN-BRK, der Bremer Wissenschaftsplan 2025, die HRK-Empfehlungen vom April 2009 für eine ‚Hochschule für Alle‘ sowie die Handlungsstrategien der Studierendenwerke. Außerdem hat die HSB 2010 die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet und mit dem „Diversity Audit“ des Stifterverbandes (2015/2016), welches 2022 durch das Re-Audit bestätigt wurde, ein Grundverständnis für die Notwendigkeit einer diversity-orientierten Hochschulentwicklung geschaffen. Zudem hat die HSB in ihrem Leitbild von 2018 die entsprechenden Werte verankert.
Die HSB führt mit dem 3. Aktionsplan für die Jahre 2023 – 2027 die Ziele und Umsetzungsmaß-nahmen fort, vertieft diese und erweitert die Handlungsfelder qualitativ, die bereits im 2. Aktionsplan 2018 – 2022 für die HSB handlungsleitend waren.
Diese werden mit dem neuen Aktionsplan für die kommenden Jahre fortgeschrieben und vertieft. Die HSB sieht sich der Schaffung einer inklusiven Hochschule verpflichtet. Dazu gehört auch, das Thema Inklusion in Studium, Lehre, Forschung und Transfer und in den Themen des Hochschulentwicklungsplans und des Qualitätsmanagements darzustellen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist seit dem 26. März 2009 geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland. Sie verpflichtet staatliche und öffentlich-rechtliche Stellen und Institutionen dazu, ihre Angebote so zu gestalten, dass alle Menschen gleichberechtigt einbezogen werden und die Partizipation von Menschen mit Behinderung diskriminierungsfrei ermöglicht wird. Für den Hochschulbereich ergibt sich daraus die Verpflichtung sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen, aber auch zu Forschung und Beschäftigungsmöglichkeiten in allen Bereichen und auf allen Ebenen der jeweiligen Institutionen haben (vgl. Art. 24 in Verbindung mit Art. 4, 5 UN-BRK). Dieser Gestaltungsauftrag muss im Sinne der Schaffung einer inklusiven Hochschule konkretisiert werden. Hierzu gehören die Feststellung und schrittweise Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren zur Hochschule und zu den Lehrveranstaltungen, die Verfügbarkeit technischer Hilfsmittel, die Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze sowie Flexibilisierungen im Arbeits- und Studienbereich, um den betroffenen Beschäftigten und Studierenden eine selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben und gleiche Chancen zur Erlangung eines guten Studienabschlusses zu ermöglichen (vgl. Art. 24 in Verb. mit Art. 9 UN-BRK). Diesen Anforderungen an eine inklusive und teilhabeorientierte Hochschule ist und fühlt sich die Hochschule Bremen verpflichtet.
Die Weiterentwicklung des Aktionsplans soll der Hochschule Bremen in allen Bereichen und auf allen Ebenen auch weiterhin unterstützend dabei helfen, dass Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen gleichberechtigt mit Anderen an dieser Hochschule arbeiten, forschen und studieren können. Der Aktionsplan orientiert sich dabei an den folgenden Anforderungen: Rückbindung an die UN-BRK, Gesamtverantwortlichkeit, Bestandsaufnahme, umfassender Ansatz, Klarheit und Überprüfbarkeit sowie Mechanismen zur Überprüfung und Fortentwicklung (vgl. zu menschenrechtlichen Anforderungen an Aktionspläne, Palleit 2010). Die Rückbindung an die UN-BRK besteht im Konkreten neben den allgemeinen Grundsätzen (Art. 3) für den Bereich Arbeit und Beschäftigung in Artikel 27, für den Bereich Studium und Lehre in Artikel 24 und die Bereiche Barrierefreiheit, Medien und Informationstechnik in Artikel 9. Zu berücksichtigen sind daneben im Wesentlichen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG), aber auch die Integrationsvereinbarung im Sinne von § 166 Sozialgesetzbuch für den öffentlichen Dienst des Landes Bremen.
Der Aktionsplan 2023 – 2027 orientiert sich an dem jeweils gültigen Aktionsplan zur UN-BRK des Landes Bremen, dem Wissenschaftsplan 2025 des Landes Bremen, den HRK Empfehlungen sowie den Handlungsstrategien der Studierendenwerke. Er basiert weitgehend auf den bisherigen Aktionsplanungen der HSB, die für die kommenden Jahre weiterentwickelt werden. Ziel ist es, für das Land Bremen insgesamt vergleichbare Aktionsfelder zu definieren, um hochschulübergreifend Maßstäbe für den Wissenschaftsstandort zu setzen. Die HSB orientiert sich zudem an Good-Practice-Ansätze und evidenzbasierte, wissenschaftliche Erkenntnisse, die zukunftsweisende Wirkung haben.
Der vorgelegte Aktionsplan der HSB bedarf vielfältiger, weiterer Grund- bzw. Fördermittel, um die gesetzten Ziele vollumfänglich bzw. weitgehend umsetzen zu können. Demnach ist es ein generelles Ziel, die erforderlichen Ressourcen, sächliche wie personelle herzustellen; teilweise auch als Voraussetzung für die Implementierung von Maßnahmen. Hier ist das Land Bremen in den kommenden Jahren gefordert, seinen Verpflichtungen, die sich aus der UN-BRK ergeben, nachzukommen und die entsprechenden finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Die HSB ist langjährig der Umsetzung der UN-BRK und anderer rechtlicher Vorgaben bereits verpflichtet. Seit der ersten Befassung des Akademischen Senats mit dem 1. Aktionsplan (21. Oktober 2014) sind bereits zahlreiche Maßnahmen im Sinne von Barrierefreiheit, Inklusion und gleichberechtigter Teilhabe erfolgreich umgesetzt worden. Am 17. April 2018 stimmte der Akademische Senat der Hochschule Bremen durch seinen Beschluss dem 2. Aktionsplan 2018 – 2022 zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention an der Hochschule Bremen zu. Dieser Aktionsplan war für die HSB in den letzten Jahren handlungsleitend. Eine Vielzahl der Maßnahmen, die im Aktionsplan verankert und im Laufe der Jahre immer wieder angepasst und weiterentwickelt wurden, konnten erfolgreich umgesetzt werden. Nachstehend Ausführungen bilden exemplarisch die Fortschritte in den verschiedenen Handlungsfeldern ab:
Seit 2018 ist mit der ständigen Kommission zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention an der Hochschule Bremen eine Steuerungsgruppe gemäß des 2. Aktionsplans eingerichtet worden. Die Kommission setzt sich u.a. aus Vertreter:innen der Hochschulleitung, des Arbeits- und Umweltschutzes, der Schwerbehindertenvertretung, der Studierendenvertretung, Vertreter:innen der Studienberatung für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Vertreter:innen des betrieblichen Gesundheitsmanagements zusammen. Zu deren Aufgaben gehören die kritische Begleitung und Weiterentwicklung des Aktionsplans, die regelmäßige Bestandsaufnahme des Fortschritts der Barrierefreiheit, der Inklusion und Teilhabe sowie die Erarbeitung und Überprüfung von laufenden Maßnahmen.
Der nun vorliegende 3. Aktionsplan 2023 – 2027 knüpft an die Ziele und Maßnahmen des 2. Aktionsplans an und dient als Leitlinie für die HSB in den nächsten Jahren im Hinblick auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an der HSB.
lm Leitbild der Hochschule ist das Thema Chancengleichheit sowie Arbeits- und Bildungsgerechtigkeit verankert:
„Wir haben den Anspruch, in gegenseitiger Wertschätzung zu arbeiten, gute Arbeitsbedingungen zu schaffen und gemeinsam an den Belangen der Hochschule mitzuwirken. Diversity begreifen wir als Chance. Wir verpflichten uns zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie dem Prinzip einer Hochschule für alle“ (Auszug aus dem Leitbild der HSB, 2018).
Die Perspektive von Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung wird weiterhin in die Entwicklungsprozesse der Hochschule auf zentraler und dezentraler Ebene einbezogen. Alle relevanten Entscheidungsprozesse werden auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben der UN-BRK und anderen rechtlichen Regelungen zur Barrierefreiheit, Inklusion und Teilhabe behinderter Menschen hin überprüft. Die sich aus diesen Vorgaben ergebenden Maßnahmen werden von den zuständigen Bereichen der Hochschule hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit überprüft und schrittweise in entsprechende Maßnahmenpläne überführt. Bestehende Ordnungen der HSB werden daraufhin geprüft, inwieweit sie den Vorgaben der UN-BRK sowie anderen durch Bundes- oder Landesrecht geltenden Vorgaben entsprechen und ggf. daraufhin angepasst.
Die Fortentwicklung der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung wird regelmäßig auf den Prüfstand gestellt. Hierzu setzt das Rektorat zusammen mit den einschlägigen Beauftragten, Beratenden, Hochschulgremien, den Dezernaten, den Fakultäten und der Studierendenschaft das Berichtswesen und Monitorings fort. Ein zweijähriger Maßnahmenplan benennt die geplanten Fortschritte und bestehenden Anpassungsbedarfe. Die Fortentwicklung wird als Berichtspunkt im jährlichen Rechenschaftsbericht des Rektorats gegenüber dem Akademischen Senat alle zwei Jahre berücksichtigt.
Das Selbstverständnis der Hochschule, ein Ort des gemeinsamen Lernens, Forschens und Arbeitens von Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedingungen zu sein, wird in der internen und externen Öffentlichkeitsarbeit deutlich gemacht. Die Fortschritte werden auf den Internetseiten der Hochschule dargestellt.
Im Konkreten werden die erreichten Standards bei den Studienbedingungen der Studierenden mit Behinderung im Sinne von Inklusion und gleichberechtigter Teilhabe verstetigt. Es geht darum, die Möglichkeiten individueller Beratung und der Gewährung von Nachteilsausgleichen im Studium und bei Prüfungen bekanntzumachen und anzuwenden. Für die HSB ist Inklusion mehr als eine gesetzliche Vorgabe. Durch die Verfolgung von Inklusionsbestrebungen wird von einem großen Zugewinn für alle Beteiligten ausgegangen.
Die Einhaltung der vom Gesetzgeber festgelegten Schwerbehindertenquote ist erklärtes Ziel der Hochschulleitung und wird in allen Arbeitsbereichen inklusive des Forschungsbereichs und der Verwaltung systematisch verfolgt. Hierbei werden notwendige Maßnahmen bei Ausschreibungen getroffen, um deutlich zu machen, dass sich schwerbehinderte Kandidatinnen und Kandidaten gezielt auf die ausgeschriebene Stelle bewerben können. Die Hochschule schafft schrittweise ein an die Bedürfnisse von Schwerbehinderten, Gleichgestellten und Langzeitkranken angepasstes Arbeitsumfeld und passt die Ausstattung der Arbeitsplätze von unmittelbar Betroffenen entsprechend an. So wird u.a. die Unterstützung der Beratung des Integrationsamtes in Anspruch genommen. Zudem findet routinemäßig zwischen dem Bereich Arbeitssicherheit, der Schwerbehindertenvertretung und dem Dezernat für Personalangelegenheiten ein fachlicher Austausch statt, um sich insbesondere bei der Einstellung von Menschen mit einer Schwerbehinderung zügiger gegenseitig zu informieren und zu einem beschleunigten Prozess bei der Einstellung von Mitarbeiter:innen mit Behinderung beizutragen. Zudem kooperiert die HSB mit den Rehabilitationsträgern, der Agentur für Arbeit, dem Studierendenwerk und Selbsthilfeorganisationen, sowie einschlägigen Institutionen und Organisationen, um ihren Anspruch zu realisieren.
Die barrierefreie Gestaltung der Hochschule ist von zentraler Bedeutung bei der Umsetzung einer inklusiven und teilhabeorientierten Hochschule. Nur wenn barrierefreie Zugänge, Studienbedingungen, barrierefreie Forschungseinrichtungen und entsprechend gestaltete Arbeitsplätze geschaffen wurden, kann das inklusive Leitbild realisiert werden. Entsprechend ist die schrittweise Umsetzung der Barrierefreiheit in den Bereichen Liegenschaften, Studium, Lehre und Forschung, Schaffung und Gestaltung von Arbeitsplätzen ein Kernanliegen der Fortentwicklung der Hochschule Bremen, ihrer Struktur und ihrer Angebote.
Mit der schrittweisen Umsetzung der Barrierefreiheit an der Hochschule werden Hindernisse beseitigt, die das Studium, die Beschäftigung und Forschungsvorhaben für Menschen mit Behinderung an der Hochschule Bremen erschweren und verhindern. Die Herstellung von Barrierefreiheit setzt die Vorgaben der UN-BRK in Artikel 9 um.
Barrierefreiheit für die Hochschule bedeutet, dass Liegenschaften und deren technische Gebäudeausrüstung von Menschen in jedem Alter und mit jeder Mobilitätseinschränkung oder Behinderung betreten oder befahren und selbständig sowie weitgehend ohne fremde Hilfe benutzt werden können und damit individuelle Potenziale zum selbständigen Handeln nicht einschränkt werden. Deshalb ist die systematische und schrittweise Umsetzung entsprechender Maßnahmen der Hochschule ein besonderes Anliegen.
Hierbei sind die Anforderungen an technische Ausstattungen und deren Lösungen zur Barrierefreiheit von großer Bedeutung. Im Sinne der verwendeten Definition von Barrierefreiheit ist es notwendig, Bedarfe unterschiedlicher Nutzergruppen zu berücksichtigen. Angesichts der veränderten Arbeits- und Studienbedingungen durch digitale und hybride Arbeitsformen, kommt auch unter diesen Bedingungen der Herstellung von Barrierefreiheit eine besondere Bedeutung zu.
Trotz erheblicher Anstrengungen in der Vergangenheit sind noch nicht alle Gebäude und Einrichtungen an den Hochschulstandorten barrierefrei auffindbar, zugänglich und nutzbar. Zum Teil fehlende Barrierefreiheit beschränkt somit die Rechte Studierender, Beschäftigter und Gäste mit Behinderung weiterhin ein. Das erschwert unter Umständen die Durchführung des Studiums, aber auch die Beschäftigungsmöglichkeiten, Forschungstätigkeiten von Mitarbeiter:innen mit Behinderung sowie den Zugang von Gästen. Bei der Planung von Umbauten bzw. der Anmietung von Räumlichkeiten wird darauf geachtet, dass die Bedürfnisse körper-, seh- und hörbeeinträchtigter, chronisch Kranker und psychisch beeinträchtigter Studierender und Beschäftigter berücksichtigt werden. Aus diesem Grund werden alle Maßnahmen mit dem Landesbehindertenbeauftragten abgestimmt und einvernehmlich nach Lösungen gesucht. Soweit erforderlich, muss der Baubestand im Wege nachholender Herstellung von Barrierefreiheit schrittweise an die Bedürfnisse der Betroffenen angepasst werden. Gleichzeitig steigen die Bedarfe an notwendigen Maßnahmen, bedingt durch die Anmietung von neuen, bzw. erweiterten Mietobjekten (z. B. Am Brill 2-4, Hermann-Koehl-Strasse 1) und durch den Zukauf von neuen Gebäuden (z. B. AIR/PORT/LAB). Bei der Anmietung von Räumlichkeiten wird die Barrierefreiheit sichergestellt bzw. durch Umbauten eine Barrierefreiheit hergestellt. Dies stellt insbesondere im Hinblick auf das AIR/PORT/LAB (Ankauf 2022) eine große Herausforderung dar. Hier gibt es einen erheblichen Umbau-, bzw. Ergänzungsbedarf hinsichtlich der Barrierefreiheit.
Der Bedarf an Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit konnte in der Vergangenheit noch nicht vollumfänglich erfasst und dokumentiert werden (im Sinne eines Barriere-Katasters), dieser Aufgabe kommt daher zeitnah eine zentrale Bedeutung zu.
Bei allen anstehenden Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen werden regelhaft Vorschläge erarbeitet, wie das barrierefreie Bauen in Übereinstimmung mit der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) sichergestellt wird. Die HSB wird auch im Rahmen des 3. Aktionsplans weiterhin bei allen geplanten Bauvorhaben und in Vorbereitung befindlichen Sanierungsmöglichkeiten die Möglichkeit nutzen, eine ganzheitliche Barrierefreiheit umzusetzen. Auch für Freiflächen sieht die BremLBO vor, dass diese schrittweise barrierefrei gestaltet werden.
Anspruch ist, Menschen mit Behinderung und deren Interessenvertretungen mit ihrer Expertise in planerische Überlegungen zur Sicherung baulicher Barrierefreiheit einzubeziehen. Das Studierendenwerk wird auf die barrierefreie Gestaltung ihrer Einrichtungen ebenfalls, gemäß der gesetzlichen Vorgaben, einwirken.
Grundvoraussetzung für die Teilhabe am akademischen Leben ist der gleichberechtigte Zugang zu Information und Kommunikation. Dies gilt für fachbezogene, ebenso wie für soziale, kulturelle und den persönlichen Austausch betreffende Aspekte des Hochschullebens von Studierenden, Lehrkräften und allen Beschäftigten. Bei der Gestaltung von Internet- und Intranetangeboten, die öffentlich oder hochschulintern genutzt werden sowie bei der allgemeinen Nutzung zugedachter Softwarelösungen einschließlich Apps für mobile Endgeräte werden die Vorgaben der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) schrittweise an der Hochschule umgesetzt.
Gerade für Menschen mit Behinderung bieten die Vernetzung der Ressourcen im Internet und die Vielzahl von Informationen neue Zugangsmöglichkeiten zu Dokumenten und Diensten unterschiedlicher Art. Auf Grundlage der „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV)“ wird die Hochschule im Sinne der gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe am Erwerbsleben, im Studium und in der Forschung dazu beitragen, barrierefreie Webseiten und Medien anzubieten und nutzen zu können. Hierzu zählen auch die digitale Aufbereitung von Lehr- und Lernmaterialien sowie die bedarfsbezogene Digitalisierung von wissenschaftlicher Literatur für blinde und sehbehinderte Studierende, Lehrende und Doktorand:innen in der Zusammenarbeit mit der Staats- und Universitätsbibliothek sowie relevanten Partnern. Mit einer entsprechenden Weiterentwicklung der Hochschule werden zudem die Vorgaben des Artikels 21 in Verbindung mit Art. 9 und Art. 24 der UN-BRK schrittweise umgesetzt.
Studierende mit Behinderungen können je nach den Bedingungen vor Ort bzw. bezüglich digitaler und hybrider Studienformate und ihrer individuellen Beeinträchtigungen mit erheblichen Hindernissen und Herausforderungen konfrontiert sein, die sie an der gleichberechtigten Teilhabe am Studium hindern. Um diese Teilhabehindernisse zu beseitigen, reichen die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden und Einrichtungen (Bibliothek, Mensa usw.) sowie die Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten oft nicht aus. Dabei bedeutet die Auseinandersetzung und Beseitigung von Barrieren mehr als nur die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Eine barrierearme Gestaltung von Studium und Lehre kommt allen Beteiligten zugute.
Ein Unterstützungsangebot für Studierende mit Behinderungen zur Adaption von Studienmaterialien, insbesondere für sehbehinderte/blinde und hörbeeinträchtigte Studierende sowie Studierende mit Teilleistungsstörungen ist für eine gleichberechtigte Teilhabe und einen erfolgreichen Studienverlauf ebenfalls notwendig. Die Hochschule Bremen wird hier auf die Erfahrungen anderer Hochschulen und Universitäten zurückgreifen und sich bei der Realisierung entsprechend beraten lassen und ggf. Kooperationen mit anderen Hochschulen/Universitäten anstreben.
Bestandteil eines inklusiven Studiums ist auch die Berücksichtigung einer barrierefreien Didaktik. Praktische Unterstützungsangebote für Lehrende sind an der Hochschule Bremen in den letzten Jahren (projektbezogen) schrittweise aufgebaut worden. Die Hochschule Bremen wird sich in den nächsten Jahren mit den Möglichkeiten der festen Verankerung – projektunabhängig – beschäftigen und die Angebote bedarfsorientiert weiterentwickeln. Im Rahmen der Fortbildung soll dem Schwerpunkt auf barrierefreie Didaktik, insb. bezogen auf die barrierefreie Gestaltung von Lehrmaterialien, individuelle Anpassungsbedarfe an das jeweilige Lernsetting, Rechnung getragen werden – immer mit dem Ziel, allen eine gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe zu ermöglichen. Die HSB vermittelt Kompetenzen im internationalen Kontext. Insofern verfolgt die HSB das Ziel, inklusive Studienbedingungen - auch bezogen auf Auslandsaufenthalte - zu ermöglichen.
Trotz Herstellung einer umfänglichen Barrierefreiheit können individuelle Anpassungen in Form von Nachteilsausgleichen notwendig bleiben. Ein Anspruch auf Nachteilsausgleiche besteht im Studienverlauf, bei Prüfungen und auch beim Hochschulzugang. Der selbstverständliche Umgang mit Nachteilsausgleichen ist ein wesentliches Merkmal einer inklusiven Hochschule. Die Verantwortlichen in Lehre und Studium werden über das Recht auf begründete Nachteilsausgleiche und über unterschiedliche Möglichkeiten von Nachteilsausgleichen informiert. Es wird deutlich gemacht, dass begründete Nachteilsausgleiche gewährt werden müssen. Auch die Entscheider:innen in den Prüfungsausschüssen werden über die verschiedenen Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs informiert. Bei der Schließung eines Studiengangs bzw. der Einstellung eines Studienangebotes wird die Situation von Studierenden mit Behinderung, für die sich insbesondere Auslauffristen als Problem darstellen können, besonders geprüft und berücksichtigt. Falls erforderlich, sind spezielle Regelungen oder Verfahrenswege zu schaffen. Insofern ist diese Prüfung Teil des Qualitätsmanagements.
Studierende mit Behinderung sind im Studium häufig auch auf persönliche und technische Hilfen angewiesen. Dies gilt selbst bei weitgehender Barrierefreiheit und Anpassungsflexibilität der Hochschule und ihrer Einrichtungen. Die Hochschule stellt durch die Herstellung der Barrierefreiheit sicher, dass der Bedarf an Hilfsmitteln möglichst gering bleibt. Dort wo dies notwendig ist, unterstützen die Hochschule und ihre Einrichtungen die Betroffenen dabei in Abstimmung mit anderen Leistungsträgern, die ihnen zustehenden Hilfen zu erhalten und nutzen zu können. Dort wo notwendig, ist die Hochschule bestrebt, das Studieren durch Studienassistenzen zu ermöglichen. Hierfür wird sie die Zusammenarbeit mit der Eingliederungshilfe des Amtes für Soziale Dienste weiter intensivieren. Die Informationen über die Möglichkeit einer Studienassistenz werden aufbereitet und zugänglich für alle zur Verfügung gestellt (z. B. auf der Webseite der HSB).
Der Bedarf an technischer Hilfe ist vielfältig. Die HSB verfolgt das Ziel, die Expertise und die Erfahrungen für nachkommende Studierende und Lehrende zu bündeln und bereitzustellen. Hierfür soll eine Fallsammlung angelegt werden. Um auf die Bedarfe der Studierenden mit Beeinträchtigung rechtzeitig reagieren zu können, ist es notwendig, die konkreten Bedarfe möglichst frühzeitig zu kennen. Hierfür wird geprüft, ob entsprechende Bedarfe bereits über das Bewerberportal Campino erfasst werden können. Gleichzeitig wird das Informationsangebot für zukünftige Studierende (und ihre Eltern bzw. Angehörigen) entsprechend überarbeitet und ausgeweitet.
Auch wenn der Schwerpunkt einer Hochschule der Bildungsauftrag für die Studierenden ist, gehört zur Entwicklung einer inklusiven Hochschule auch die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung. Hierbei geht es um den Erhalt der Arbeitsplätze, wenn die Beschäftigten der Hochschule eine Beeinträchtigung erfahren bzw. um die Schaffung entsprechend ausgestatteter Arbeitsplätze bei Neueinstellungen.
Die Hochschule Bremen setzt sich das Ziel, durch die Beseitigung bestehender Barrieren die Beschäftigungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung weiter zu verbessern. Dazu strebt sie an, die in der Integrationsvereinbarung des Landes Bremen vorgegebene Beschäftigungsquote von 6 % der Beschäftigten mindestens regelmäßig zu erfüllen bzw. zu überschreiten. Die Beschäftigtenquote der Schwerbehinderten beträgt derzeit in der HSB fast 6 %. Die Hochschule wird unverändert daran arbeiten, diesen Schwellenwert möglichst nachhaltig zu erhalten und weiter auszubauen. Hierzu wird die Hochschulleitung zusammen mit dem Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung weiter daran arbeiten, die Beschäftigungsmöglichkeiten der Menschen mit Behinderung in allen Bereichen und auf allen Ebenen der Hochschule zu verbessern und weiterzuentwickeln. Bei der Erreichung dieses Ziels werden zudem die bestehenden Kontakte zum Integrationsamt, Integrationsfachdienst (IFD) und zur Agentur für Arbeit weiterhin genutzt und die Zusammenarbeit weiter ausgebaut. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben und der Integrationsvereinbarung.
Die Zusammenarbeit mit den genannten Institutionen ist unerlässlich, da hierüber z. B. finanzielle Förderungen, Unterstützung bei der Ausstattung von Arbeitsmitteln, mit Hilfsmitteln, begleitende Gespräche beim Einsatz von Menschen mit einer Schwerbehinderung möglich sind. Die aktuelle Situation macht es derzeit notwendig, dass man sich je nach persönlicher Situation des Menschen mit einer Schwerbehinderung an ganz unterschiedliche Institutionen wenden muss. Dies ist sehr zeitaufwändig und erschwert die Beschäftigungsmöglichkeiten dieser Gruppe.
Die Hochschule wird sich daher gemeinsam mit anderen Einrichtungen der Freie Hansestadt Bremen dafür einsetzen, dass ein Arbeitgeber-Service im Sinne einer „One Stop Agency“ eingerichtet wird.
Um die aktuelle Situation zu ermitteln und Verbesserungsvorschläge zu entwickeln, müssen verlässliche Daten zur Verfügung stehen. Hierzu werden – unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen der Mitbestimmung und unter Beteiligung der Interessenvertretung - die Menschen mit einer Schwerbehinderung zur Arbeitssituation bei Bedarf und anlassbezogen befragt. Die Ergebnisse bilden die Grundlage zur Weiterentwicklung der Beschäftigungssituation, der Beseitigung bestehender Barrieren und der Schaffung barrierefreier Arbeitsplätze. Die HSB orientiert sich dabei zudem an aktuellen Erkenntnissen, wissenschaftlichen Studien u. ä. und bezieht diese bei der Weiterentwicklung mit ein.
Bei Stellenausschreibungen werden gezielt Menschen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte ermutigt, sich auf offene Stellen zu bewerben. In allen Stellenausschreibungen wird der Text zu den Rechten der Menschen mit Schwerbehinderung („vorrangige Einstellung bei im Wesentlichen gleicher Eignung“) seit längerer Zeit immer aufgenommen. Somit entspricht die HSB den Empfehlungen und Zielsetzungen aus dem 2. Aktionsplan 2018 – 2022. Dies gilt auch für folgende Aspekte: Werden Menschen mit einer Schwerbehinderung zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, werden sie im Vorwege nach ihren Bedürfnissen gefragt, um eine gleichberechtigte Teilnahme an dem Vorstellungsgespräch zu ermöglichen.
Die HSB wird bei Ausschreibungen prüfen, ob Anforderungskriterien so modifiziert werden können, dass potenzielle Hemmnisse, die speziell für Menschen mit einer Schwerbehinderung gelten könnten, beseitigt werden.
Bei der Planung und Ausschreibung von Stellen stehen zudem unterstützende Beratungsleistungen zur Verfügung. Aufgrund einer Umstrukturierung im Personaldezernat im Frühjahr 2022 stehen zwei Mitarbeiter:innen ausschließlich für Ausschreibungsverfahren und Bewerbermanagement zur Verfügung. Aufgrund ihrer Spezialisierung konnten sie ihre bereits vorhandenen Kompetenzen weiter ausbauen und stehen den Hochschulmitgliedern für die benötigte Beratung zur Verfügung.
Das Personaldezernat arbeitet aktuell an einem neuen Informationsportal zu Personalthemen, indem u. a. Informationen zu Stellenausschreibungsverfahren und zu Personalauswahlverfahren eingestellt werden. An dieser Stelle wird die HSB auch Themenblöcke, die explizit die Bedarfe von Mitarbeiter:innen und Bewerber:innen mit einer Schwerbehinderung betrifft, einstellen und zugänglich machen.
Die Hochschule ist bemüht, ihre offenen Stellen mit Menschen mit Behinderung zu besetzen. In allen Stellenausschreibungen werden Menschen mit einer Behinderung besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Im Grundsatz gilt, dass bei Gleichwertigkeit von Eignung, Leistung und Befähigung Menschen mit einer Schwerbehinderung bevorzugt eingestellt werden.
Der Bereich Forschung bezieht sich einerseits auf die Unterstützung von Forschungstätigkeiten zur Thematik von Menschen mit Behinderung als auch auf die Verbesserung der Möglichkeiten von Akademiker:innen mit Behinderung, selbst als Forschende an der Hochschule auf allen Ebenen tätig zu werden. Gleichzeitig wird auch in umfassendem Maße der Zugang zu Qualifikationsstellen in allen Fakultäten unterstützt.
Die Forschungstätigkeiten zur Thematik von Menschen mit Behinderungen werden in den allgemeinen Verpflichtungen in Artikel 4 der UN-BRK begründet und in Artikel 9 im Hinblick auf technische Innovationen und in Artikel 31 im Hinblick auf die Verbesserung der Datenlage zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderung konkretisiert. Insgesamt zielt die UN-BRK darauf ab, dass Forschungsvorhaben in allen Bereichen gefördert werden. Die Fakultäten und Forschungseinrichtungen werden ermutigt, Forschungsvorhaben mit Bezug zu behinderten Menschen zu initiieren und zu unterstützen. Es wird angeregt, Behinderung, Teilhabe und Barrierefreiheit in allen Forschungsclustern als relevanten Themenkomplex zu Diversity einzubeziehen.
Zur Verbesserung der Partizipation von Akademiker:innen mit Behinderung werden in allen Stellenausschreibungen Menschen mit einer Schwerbehinderung besonders aufgefordert und ermutigt, sich zu bewerben. Hierbei geht es darum, praktisch zu belegen, dass sich das Thema Diversity auch darin widerspiegelt, dass Wissenschaftler:innen mit einer Behinderung an der Hochschule Bremen gleichberechtigt forschen und lehren können. Im Rahmen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an der HSB werden die Angebote des „Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker:innen“ aktiv genutzt.
Im Jahre 2016 wurde eine Steuerungsgruppe beim Rektorat eingerichtet. Zu deren Aufgaben gehört die kritische Begleitung und Weiterentwicklung des Aktionsplans, die regelmäßige Bestandsaufnahme und die Erarbeitung und Überprüfung von laufenden Maßnahmen. Diese Steuerungsgruppe wird ihre Arbeit weiter fortsetzen.
Die Evaluierung der Maßnahmen ist von zentraler Bedeutung, um zu prüfen, ob die gewählten Maßnahmen zur Verbesserung von Einbeziehung und Partizipation von Menschen mit Behinderung in der Hochschule beigetragen haben. Die Evaluation gibt Hinweise, an welchen Stellen ggf. nachgesteuert werden muss und neue Maßnahmen entwickelt und auf den Weg gebracht werden müssen. Um die Evaluierung sicherzustellen, müssen während der Durchführung jeder einzelnen Maßnahme Entwicklungen und Verlauf in einem standardisierten Verfahren dokumentiert werden.
Im Aktionsplan 2018 – 2022 wurde eine abschließende Evaluation des 2. Aktionsplans vorgesehen, mit dem Ziel, den Umsetzungsstand sowie die Effekte jeder einzelnen Maßnahme zu beschreiben, um den Grad der Verwirklichung der gesetzten Ziele bewerten zu können.
Nicht zuletzt in Anbetracht der Corona-Pandemie wurde einer regelmäßigen Prozessreflexion der Vorrang gegeben. Dieser erfolgte im Sinne des Qualitätsmanagements in den einschlägigen Verantwortungsebenen zu den zentralen Handlungsfeldern sowie in der Ständigen Kommission und in Form von Berichten und Dokumentationen fortlaufend an den Akademischen Senat.
Der Evaluation kommt im 3. Aktionsplan weiterhin Bedeutung zu. Ausgehend von den einzelnen Maßnahmen und der Verwirklichung der gesetzten Ziele soll erkennbar gemacht werden, in welchem Bereich noch weitere Maßnahmen nötig sind, um die Einbeziehung und Partizipation von Menschen mit Behinderung weiter voranzubringen.
Für die Verortung der Verantwortung, Beratung und Interessenvertretung wird an der Hochschule Bremen folgende, bereits etablierte Organisationsstruktur fortgeführt:
Die Verantwortung für die Veränderung der Hochschule Bremen zu einer Hochschule für Alle, um die UN-Behindertenrechtskonvention adäquat umzusetzen, insbesondere für inklusives Studieren und eine barrierefreie Infrastruktur für Studierende, Mitarbeitende und Gäste, liegt bei den relevanten Mitgliedern des Rektorats.
Die Hochschulleitung legt einen zweijährigen Maßnahmenplan vor und berichtet dem Akademischen Senat jährlich über die Umsetzung des Aktionsplans.
Darüber hinaus tragen alle Mitglieder der Hochschule Bremen in ihrem Aufgaben- und Gestaltungsbereich für einen Wandel hin zu einer inklusiveren Hochschule eine Mitverantwortung.
Zur Beratung der Studierenden und der Mitarbeiter:innen in der Verwaltung sowie der Lehrenden wird weiterhin eine angemessene Informations- und Beratungsstruktur geschaffen bzw. weiterentwickelt. Diese bezieht die zentrale und dezentrale Ebene sowie die relevanten Phasen des student life cycles mit ein. Hierzu kommt der Zentralen Studienberatung für die Studierenden eine zentrale Bedeutung zu.
Die Hochschulleitung wird in allen Fragen rund um die Organisation, Implementierung und Evaluierung einer inklusiven und barrierefreien Hochschule beraten und unterstützt. Hierzu wird die Fortsetzung der Arbeit der Ständigen Kommission – unter Beteiligung von Studierenden- und Personalvertretung – weiter fortgeführt. Die Ständige Kommission bezieht zudem relevante interne Fachexpertisen ebenso ein, wie die maßgeblichen Verantwortungs- und Arbeitsebenen. Hierzu wird das Gremium durch die neu geschaffene Stabstelle ‚Betriebliches Gesundheitsmanagement‘ erweitert. Gemäß der gesetzlichen Grundlage, werden, sofern nicht bereits erfolgt, Diversity- bzw. Antidiskriminierungsbeauftragte einbezogen. Die Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen Gremien und Einrichtungen des Landes Bremen bzw. der Hochschulen des Landes Bremen wird dabei empfohlen.
Die Konkretisierung erfolgt im Rahmen von zweijährigen Maßnahmenplanungen.
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