Profil
Beschluss des Akademischen Senats vom 12. Juni 2012:
"Der Akademische Senat beschließt folgende Zivilklausel der Hochschule Bremen:
Studium, Lehre und Forschung an der Hochschule Bremen dienen ausschließlich friedlichen Zwecken. Der Akademische Senat lehnt die Beteiligung von Wissenschaft und Forschung an Projekten mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung ab und fordert die Mitglieder der Hochschule auf, derartige Forschungsthemen und -mittel abzulehnen. Werden Forschungsvorhaben bekannt, deren Ergebnisse das friedliche Zusammenleben der Menschen bedrohen können, werden diese im Akademischen Senat hochschulöffentlich diskutiert."
Ergänzend zur Zivilklausel fasste der Akademische Senat zur Frage der ethischen Anforderungen an das Handeln der Forscherinnen und Forscher am 12. Juni 2012 folgenden Beschluss:
"Der Akademische Senat fordert das Rektorat auf, im Rahmen der Gestaltung der Verfahrensabläufe zur Beantragung von Forschungsmitteln sowie zur Durchführung von Auftragsforschungsprojekten (Drittmittelrichtlinie) sicherzustellen, dass die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Hochschule die Zivilklausel, die Anforderungen des Leitbildes der Hochschule sowie das Mitbedenkensgebot des § 7 Absatz 1 BremHG beachten und ihre Forschungsvorhaben an den sich daraus ergebenden Maßstäben messen.
Das Leitbild der Hochschule Bremen bestimmt in diesem Zusammenhang:
'Alle Hochschulmitglieder sind in ihrer Tätigkeit an grundlegende moralische Normen gebunden. Nicht alles, was getan werden kann, darf auch getan werden. Zur Wissenschaft gehört die Reflexion auf die angewendeten Methoden und auf die möglichen Folgen für Mensch, Gesellschaft und Umwelt sowie das verantwortliche Einstehen für die Resultate.
Wissenschaft findet stets in einer konkreten Gesellschaft statt. Die Hochschule Bremen stellt sich verantwortungsvoll den damit verbundenen Herausforderungen.
Sie verpflichtet sich den Zielen