Principal investigator | Konrad, Daniela, Prof. Dr.-Ing. |
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Responsible organisation | Hochschule Bremen, Fakultät 2 |
Project type | HSB-funded project |
Funding organisation | Hochschule Bremen, F&E-Fonds |
Funding amount | 5.589,00 € |
Project duration | 09/2024 - 08/2025 |
Research cluster | Region im Wandel |
Gegenstand des Projekts ist die Vorbereitung eines Drittmittelantrags für ein kooperatives Forschungsvorhaben zum Wohnungsbau im Bestand. Eine der wesentlichen Stellschrauben, um nachhaltiges Planen und Bauen zu stärken, ist die Weiterentwicklung des Gebäudebestands. Dabei erweist es sich als besonders wichtig, einen größtmöglichen Teil des prognostizierten Wohnraumbedarfs durch Bestandsumbau zu decken. Während die Bundesregierung seit 2021 darauf abzielt, jährlich 400.000 Wohnungen und davon 100.000 Sozialwohnungen zu schaffen, wurden laut Angaben des statistischen Bundesamts in 2022 ungefähr 12.500 Wohn- und Nichtwohngebäude und insgesamt 16.500 Wohnungen abgerissen oder umgewidmet. Das Bundesinstitut für Bau, Stadtentwicklung und Raumordnung schätzt derzeit, dass in leerstehenden Einheiten von Nichtwohngebäuden bis zu 235.000 Wohneinheiten geschaffen werden könnten. Zudem darf nicht übersehen werden, dass gemäß der Datenerhebung des Bundes gerade beim Rückbau von Wohnungen der Gebäudeabriss in ungefähr der Hälfte der Fälle erfolgt, um einen Ersatzneubau zu schaffen. Besonders vom Abriss bedroht sind dabei Wohn- und Nichtwohngebäude, die in der Zeit von 1949 bis 1986 errichtet wurden. Forderungen nach einer Stärkung des Bauens im Bestand werden in den letzten Jahren vermehrt geäußert (u.a. BBSR, BMWSB, Bundesumweltamt, Bundesstiftung Baukultur). Maßgebliche Akteur:innen aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung betonen jedoch, dass für die Vorbereitungsphase eines Projektes (Phase Null) – und somit genau dann, wenn der Großteil der Entscheidungen für den Abriss eines Bestandsgebäudes getroffen wird – noch nicht genügend allgemein verfügbares Grundlagenwissen und Instrumente vorliegen, um zu beurteilen, wie Wohngebäude effizient, konsistent und suffizient saniert beziehungsweise Nichtwohngebäude zu Wohnraum umgenutzt werden können.