Bei Forschungsprojekten und der Veröffentlichung von Ergebnissen müssen rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden. Datenschutz, Urheberrechte und die Vertraulichkeit von Informationen sind entscheidend.
Hier sind einige wichtige Punkte:
Personenbezogene Daten müssen zu jeder Zeit geschützt werden. Dabei sind grundsätzlich zu pseudoanonymisieren, und sobald wie möglich zu anonymisieren. Dies schützt die Privatsphäre und erfüllt gesetzliche Anforderungen (Art. 89 DS-GVO).
Informationen, die als Geschäftsgeheimnisse gelten, müssen vertraulich behandelt und dürfen nicht ohne Erlaubnis veröffentlicht werden (§ 2 Nr. 1 GeschGehG).
Geschützte Werke dürfen nur mit entsprechender Lizenz oder im Rahmen des Text- und Datamining verwendet werden (§§ 44b, 60d UrhG).
Es gibt keine exklusiven Nutzungsrechte an Forschungsdaten, aber vertragliche Nutzungsbedingungen müssen eingehalten werden.
Ethikrichtlinien sind während des gesamten Forschungsprozesses wichtig. Prüfen Sie, ob ein Ethikantrag erforderlich ist und halten Sie sich an ethische Richtlinien beim Umgang mit Daten, insbesondere bei sensiblen Informationen. Bedenken Sie dabei stets die CARE-Prinzipien (Collective Benefit, Authority to Control, Responsibility, Ethics). Diese Leitlinien für den Umgang mit indigenen Daten zielen darauf ab, kollektiven Nutzen zu schaffen, die Selbstbestimmung indigener Völker zu respektieren, eine verantwortungsvolle Datennutzung sicherzustellen und ethische Grundsätze zu wahren. Für weitere Fragen zur Vorgehensweise oder zur Einholung eines Ethikvotums wenden Sie sich bitte an Dr. Britta Lüder, Leitung Referat 07.
Für detaillierte Beratung wenden Sie sich an den Datenschutzbeauftragten Michael Stern oder die Rechtsstelle der Hochschule Bremen.