Informationen für Beschäftigte
Die Hochschule Bremen möchte die Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, nimmt die Hochschule seit 2005 am Audit "familiengerechte hochschule" der Hertiestiftung teil. Zahlreiche Maßnahmen zur Vereinbarkeit wurden seitdem entwickelt und umgesetzt.
Wenn Kinder krank werden, brauchen sie besonders viel Zuwendung. Hier sind in der Regel die Eltern gefordert. Sind diese berufstätig, stellt sich oft die Frage, ob und unter welchen finanziellen Bedingungen diese zur Betreuung und Pflege ihrer Kinder von der Arbeit fern bleiben können.
Die Regelungen zur Freistellung bei der Erkrankung eines Kindes unterscheiden sich zwischen Tarifbeschäftigten (mit gesetzlicher Krankenversicherung) und den Beamten.
Grundsätzlich haben Eltern, die mit ihren Kind:ern gemäß § 45 SGB V gesetzlich krankenversichert sind einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung. Eltern bekommen an diesen Tagen also kein Gehalt, sondern von ihrer Krankenkasse das niedrigere Krankengeld. Ist das Kind hingegen mit dem anderen Elternteil privat krankenversichert, besteht auch kein Anspruch auf Krankengeld.
Dezentrale Arbeit und die Mobile Arbeit sind sehr gut geeignet, um Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren, da die Beschäftigten während ihrer Arbeit auch zu Hause präsent sein können und Wegezeiten erspart bleiben. Vor allem in Verbindung mit dem flexiblen Arbeitszeitmodell der HSB sind diese Möglichkeiten ein geeignetes Instrument für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und zu unterstützen.
Es wird zurzeit an einer Dienstvereinbarung der Hochschule gearbeitet.
Die Personalabteilung berät und informiert Beschäftigte über die gesetzlichen und/oder tarifrechtlichen und beamtenrechtlichen Regelungen sowie deren Auswirkungen auf die soziale Sicherung, insbesondere auf die Kranken- und Alterssicherung.
Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, haben die Möglichkeit zwischen dem bisherigen Elterngeld und dem neuen ElterngeldPlus zu wählen oder sogar auch beides zu kombinieren.
Mit dem ElterngeldPlus möchte das Bundesministerium für Familie die Berufstätigkeit weiter fördern. Das heißt, die Eltern, die bereits während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten möchten, können nun diese Leistung länger in Anspruch nehmen.