Informationen für Beschäftigte
Angesichts einer älter werdenden Gesellschaft gewinnt die Vereinbarkeitsfrage "pflegende Angehörige und Beruf" für Beschäftigte, die vor der Herausforderung stehen, neben ihrem Beruf zu Hause pflegende Angehörige zu betreuen, immer mehr an Bedeutung.
Die Übernahme von Pflegeaufgaben hat familiäre und berufliche Auswirkungen. Denn wollen Beschäftigte Versorgung und Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen übernehmen, unterliegen Sie hohen Anforderungen wie Flexibilität, Anpassungsbereitschaft und Belastbarkeit. Diese führen aufgrund der Doppelbelastung unweigerlich zu starken Reibungspunkten und Stresssituationen.
Das Familienbüro möchte Sie darin unterstützen und beantwortet gerne Ihre Fragen. Tarifbeschäftigte und Beamte der Hochschule erhalten auf Anfrage die Regelungen des Landes Bremens.
Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf haben selbstverständlich die gleichen Rechte, wie alle anderen Menschen auch - wie sich diese Rechte aber im Alltag hilfe- und pflegebedürftiger Menschen widerspiegeln sollen, das fasst die deutsche Pflege-Charta zusammen. Sie ist von Vertreterinnen und Vertretern aus allen Bereichen der Pflege und der Selbsthilfe erarbeitet worden
Folgende Unterstützungsangebote können pflegende Beschäftigte zur besseren Vereinbarkeit nutzen:
Jeder Mensch, egal ob jung oder alt, kann von heute auf morgen durch einen Unfall oder Krankheit in die Lebenslage kommen, in der er Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Entgegen der weit verbreiteten Ansicht sind nahe Verwandte, Ehepartner, Kinder und Eltern (bei Volljährigkeit des Kindes) nicht befugt, in wichtigen medizinischen, finanziellen oder anderen Fragen rechtsverbindlich für Sie zu handeln.
Grundsätzlich können sich Betroffene nur dann durch eine andere Person vertreten lassen, wenn diese vom Betreuungsgericht (Amtsgericht Bremen) zum Betreuer bestellt wurde oder diese vom Betroffenen privatrechtlich bevollmächtigt wurde.
Ist keine Vorkehrung getroffen, besteht die gesetzliche Verpflichtung auf ärztlicher Seite, einen gesetzlichen Vertreter durch das Betreuungsgericht bestellen zu lassen. Die Fremdperson entscheidet dann zum Wohle des Patienten. Familienangehörige müssen unter Umständen tatenlos zusehen, wie Entscheidungen nicht im Sinne des kranken Angehörigen getroffen werden. Als Anlage zur bereits gelaufenen Veranstaltung, erhalten Sie die Zusammenfassung und einige Literaturhinweise.
Durch Krankheit, Alter oder Behinderung verändert sich manchmal unser Leben entscheidend. Oft sind dann tiefgreifende Entscheidungen nötig, die gut überlegt sein wollen.
Diese Situation tritt oft ganz unverhofft ein. Ein:e enge:r Angehörige:r erkrankt plötzlich schwer oder trägt durch einen Unfall eine Behinderung davon und bedarf von nun an Pflege durch andere. In anderen Fällen ist es eine langsame Entwicklung, wie das Altern eines Menschen oder das schleichende Voranschreiten einer Krankheit, in deren Verlauf eine uns nahe stehende Person zum Pflegefall wird. Diese neue Situation stellt unbekannte Herausforderungen an die Betroffenen und erfordert in der Regel eine gute Koordination zwischen Pflege, Familie und Beruf. Dabei will die Hochschule Bremen Ihnen mit dem abgeschlossenen Kooperationsvertrag - den Pflegestützpunkten Bremens - unterstützend zur Seite stehen.
Ziel der Pflegestützpunkte ist es, Ihre erste Adresse rund um das Thema Pflege zu sein und die erforderlichen Abstimmungen zwischen den Sozialleistungsträgern und Ihnen zu koordinieren. Neutral und kostenlos helfen die speziell geschulten Fachkräfte Ihnen sich zu orientieren und die richtige Auswahl der Hilfen zu treffen, die zum individuellen Bedarf und zur Lebenssituation passen. Zielgedanke des Pflegestützpunktes ist, dass Sie bei der Organisation, der Betreuung, der Versorgung und der Pflege selbst, Hilfen bekommen, um die aktuelle Pflegesituation schnell und unbelastend gestalten zu können.
Die Notfallmappe "Ich bin vorbereitet" möchte das Familienbüro zukünftig auch den Beschäftigten an der Hochschule Bremen, gleich welchen Alters, zur Verfügung stellen.
Im Wesentlichen enthält die Notfallmappe Formule, auf denen private Informationen eingetragen werden können, die in einem gesundheitlichen Notfall von Bedeutung sein können. Das umfasst persönliche und medizinsche Daten sowie Vorsorgevollmachten und Verfügungen, sodass im Notfall die wichtigsten Informationen schnell griffbereit sind.
Mit dieser Mappe verschafft man sich und seinen Angehörigen einen umfassenden Überblick über seine wichtigsten persönlichen Unterlagen - für alle Fälle. Es können wichtigte Dokumente übersichtlich zusammengestellt, sortiert und aufbewahrt werden (z. B. Verfügungen, Finanz- und Versicherungsunterlagen etc.).
Außerdem enthält sie wichtige Informationen und nützliche Hinweise, zum Beispiel zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Krankenhauseinweisung oder Trauerfall.
[...Nach dem Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) von 2012 haben alle Frauen und Männer, die Angehörige im familiären Umfeld pflegen, Anspruch auf stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen nach §§ 23 und 40 SGBV. Diese können auch in Einrichtungen des Müttergenesungswerks (MGW) durchgeführt werden. Das MGW hat dies zum Anlass genommen gendersensible und spezifische MGW-Qualitätskriterien für pflegende Angehörige zu entwickeln, die 2016 in Kraft getreten sind.
Kurmaßnahmen für Pflegende werden, sofern sie nicht Mütter oder Väter sind, nach §§ 23 und 40 SGB V durchgeführt. Für Vorsorgemaßnahmen gilt das entsprechende Atteste der zuständigen Krankenkasse und ist auch dort erhältlich. Für Rehabilitationsmaßnahmen ist auch das Verordnungsformular 61 zu verwenden....]