Informationen für Beschäftigte
Das Referat Forschung und Transfer unterstützt die Forschungs- und Transferaktivitäten der Hochschule Bremen. Es ist dem Konrektorat Forschung und Transfer zugeordnet und umfasst den Forschungsservice und den Transfer- und Gründungsservice.
Die Hochschule Bremen bietet ihren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Beratung zu allen relevanten Förderprogrammen. Der Forschungsservice berät Sie bei der Antragstellung und Finanzplanung, recherchiert und analysiert für Sie passgenaue Fördermöglichkeiten und unterstützt Sie bei der Konzeption, Strukturierung oder Formulierung Ihres Drittmittelantrags.
Der Transferservice unterstützt Sie gerne bei der Vorbereitung und Durchführung von Transferaktivitäten.
Sich selbständig machen? Eine eigene Firma gründen? Wie geht denn das?
Die Gründung eines Unternehmens ist ein spannender und oft abenteuerlicher Weg. Die HSB möchte zum Gründen inspirieren und dafür qualifizieren. Der Gründungsservice unterstützt Angehörige und Alumni der HSB auf ihrem Weg in die berufliche Selbständigkeit.
Der Transfer- und Gründungsservice unterstützt Sie bei Ihrem Vorhaben.
Das Amt der GWP-Ombudsperson wurde im Rahmen der im Juli 2021 vom Akademischen Senat beschlossenen „Ordnung der Hochschule Bremen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten“ neu eingerichtet. Die Ordnung setzt die Anforderungen des Kodex der Deutschen Forschungsgemeinschaft rechtsverbindlich an der Hochschule Bremen um. An die Ombudspersonen GWP können sich die Mitglieder der Hochschule Bremen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens wenden. Die Ombudspersonen sind weisungsunabhängig und zur Vertraulichkeit und Allparteilichkeit verpflichtet.