Informationen für Beschäftigte
Personalmobilität von Lehrenden und Hochschulmitarbeiter:innen
ACHTUNG: Die Online-Bewerbungsfrist für Mobilitäten im Zeitraum 01.03. - 30.08.2025 ist der 15.01.2025!
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, Aufenthalte von ausländischen Unternehmensvertreter:innen an deutschen Hochschulen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulmitarbeiter:innen an europäischen Hochschulen und Unternehmen.
Die Personalmobilität zu Unterrichtszwecken ermöglicht den Einblick in die Unterrichtskonzepte anderer Hochschulen und fördert die Kooperationsbeziehungen mit Partnerhochschulen. Bestehende Kooperationen können vertieft und wichtige Ansprechpartner:innen können persönlich kennengelernt werden, um die zukünftige Zusammenarbeit zu verbessern.
Die Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken fördert Aufenthalte an Hochschulen, aber auch an Unternehmen und Einrichtungen in Europa. Hauptinhalt ist der Austausch mit Kolleg:innen der Gasthochschule, die im gleichen Arbeitsfeld arbeiten, zu Arbeitsweisen, Best Practice etc. Ebenso möglich ist die Teilnahme an einer Staffweek oder einem Sprachkurs.
An einer Partnerhochschule im Ausland zu lehren, ist für viele Lehrende eine gute Möglichkeit, ihre Expertise über die eigenen Hochschulgrenzen hinweg zu vermitteln und selbst neue Impulse zu gewinnen. Die Erasmus+ Lehrendenmobilität bringt Menschen aus ganz Europa zusammen.
Die Dauer der Mobilität kann (ohne Reisezeit) mindestens 2 Tage bis maximal 2 Monate betragen, wobei die Lehraufenthalte mindestens 8 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen müssen.
Ilka Knippel
Hochschulkoordinatorin Erasmus+
Sprechzeiten
Di 13.00 – 14.00 Uhr
Do 09.30 – 11.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Auch für Hochschulmitarbeiter:innen, z. B. aus der Verwaltung, ist ein Auslandsaufenthalt eine gute Möglichkeit um sich sprachlich und kulturell weiterzubilden. Durch Sprachkurse oder Job Shadowing können Sie Ihre Kompetenzen erweitern und vertiefen. Wie arbeiten die Kolleg:innen im Nachbarland? Was für Gemeinsamkeiten gibt es?
Eine Erasmus+-ST-Förderung ist im Umfang von mindestens 2 bis maximal 60 aufeinander folgenden Tagen möglich. Die Abrechnung erfolgt nach dem Brem. RK-Gesetz. Bei Fragen zum Dienstreiseantrag und zur Dienstreiseabrechnung wenden Sie sich bitte direkt an D2. Die über die zugesagte Erasmus-Förderung hinaus gehenden Kosten müssen aus eigenen Mitteln gedeckt werden.
Für einen erfolgreich geförderten Erasmus+ Aufenthalt ist einiges vor, während und nach der Auslandsmobilität zu beachten.
Hinweis zu den Auswahlkriterien: Vorrang haben