Das Personaldezernat bietet Ihnen alle drei Jahre an, eine Augenuntersuchung aus Gründen des Arbeitsschutzes durchführen zu lassen (Angebotsvorsorge). Verordnet Ihre Augenärztin bzw. Ihr Augenarzt Ihnen hierbei eine spezielle Brille, dann können Sie sich die Kosten für die sog. Bildschirmarbeitsplatzbrille (anteilig) erstatten lassen.
Bitte nutzen Sie für die Kostenerstattung den unten angeführten Vordruck und schicken ihn ausgefüllt mit der Bestätigung des Arztes an das Personaldezernat, gerne natürlich per Mail.