Bildungszeit ist das, was Sie ggf. unter dem Begriff „Bildungsurlaub“ kennen. Ihr Arbeitgeber – also die HSB - stellt Sie von der Arbeit frei und Sie erhalten Ihr übliches Gehalt unverändert weiter, um an einem Bildungsangebot teilzunehmen, das Ihrer persönlichen oder beruflichen Qualifizierung dient.
In einem Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren darf jede Beschäftigte / jeder Beschäftigte zehn Tage bezahlte Bildungszeit in Anspruch nehmen. Diese zehn Tage gelten, wenn man regelmäßig an fünf Wochentagen arbeitet. Arbeitet man weniger als fünf Wochentage, dann reduziert sich die Bildungszeit entsprechend.
Die Freistellung setzt voraus, dass das Bildungsangebot nach der entsprechenden Landesregelung als „Bildungszeit-fähig“ anerkannt wurde.