Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung / Krankschreibung. Das neue Verfahren sorgt dafür, dass Sie in den allermeisten Fällen Ihre Krankschreibung nicht mehr an Ihre Krankenkasse schicken müssen. Dies macht Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt auf einem digitalen Weg. Leider ist es gesetzlich nicht vorgesehen, dass Ihr Arbeitgeber oder jeder andere Arbeitgeber (also die Hochschule Bremen) automatisch über eine Krankschreibung informiert wird. Daher ist es notwendig, dass Sie Ihre Vorgesetzten und auch das Personaldezernat weiterhin über Ihre Krankschreibung informieren.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die grundlegenden Regelungen zur Krankschreibung etc. unverändert weitergelten.
Die wesentlichen Informationen zum neuen Verfahren finden Sie unten.