Tarifbeschäftigte und Beamt:innen haben während ihrer Arbeit für die Freie Hansestadt Bremen einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen je Kalenderjahr, sofern sie regelmäßig an fünf Tagen je Woche arbeiten.
Arbeiten Sie in Teilzeit an weniger als fünf Wochentagen, dann bemisst sich Ihr Urlaubsanspruch nach der Zahl der vereinbarten Wochenarbeitstage und wird entsprechend anteilig verringert.
Besonderheiten, mit einem ggf. abweichenden Urlaubsanspruch, ergeben sich für Sie, wenn Sie