„Flexi-Urlaub“ ist eine Form eines Sonderurlaubs/Arbeitsbefreiung, die das Ziel hat, individuelle Arbeitszeitwünsche von Tarifbeschäftigten umzusetzen indem die jährliche Gesamt-Arbeitszeit flexibler gestaltet werden kann.
Während eines Flexi-Urlaubs erhalten Sie unverändert Ihr vertragliches Gehalt, obwohl Sie nicht arbeiten. Das Gehalt, das auf den Flexi-Urlaub entfällt, wird dann von Ihrem Novembergehalt des gleichen Jahres einbehalten. Sollten Sie für den Dezember Flexi-Urlaub beantragen, wird das Dezembergehalt direkt reduziert.
Flexi-Urlaub können Sie pro Jahr einmal beantragen, der Flexi-Urlaub darf 7 bis 28 Tage betragen.
Rechtlich wird der Flexi-Urlaub als Arbeitsbefreiung (bis einschl. 14 Tage) oder als Sonderurlaub (über 14 Tage) behandelt, die unterschiedlichen Auswirkungen entnehmen Sie bitte der gesonderten Übersicht, die Sie unten finden.
Voraussetzung für den Flexi-Urlaub ist, dass keine dienstlichen oder betrieblichen Gründe dagegensprechen. Es wird daher eine rechtzeitige Abstimmung mit der Vorgesetzten/dem Vorgesetzten empfohlen.