Wenn Sie krank sind und Ihre Aufgaben in der HSB nicht wahrnehmen können, sind Sie verpflichtet, Ihre Vorgesetzte:n und auch das Personaldezernat zu informieren.
Es geht darum, dass der Bereich, in dem Sie arbeiten, sich organisieren kann, damit der Dienstbetrieb möglichst ohne Einschränkungen weiter funktionieren kann. Das Personaldezernat muss informiert werden, damit dokumentiert werden kann, dass Sie trotz der Abwesenheit unverändert ein Gehalt bekommen.
Alle Beschäftigten der Hochschule sind verpflichtet, Erkrankungen und damit verbundene Abwesenheiten, bis spätestens 10.00 Uhr am ersten Abwesenheitstag zu melden. Spätestens nach drei Tagen ist die ärztliche Krankschreibung im Personaldezernat vorzulegen, sofern für Sie nicht das Verfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung gilt.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt.