Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und in der Bremischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten sind zahlreiche Regelungen zur Arbeitszeit enthalten.
Daneben erlässt die Freie Hansestadt Bremen eine Dienstvereinbarung, die die gesetzlichen Vorgaben unter dem Blickwinkel der gleitenden Arbeitszeit in die Praxis umsetzt. Und da die Hochschulen wegen ihrer besonderen Aufgaben eigene Regelungen benötigen, haben sich Hochschulleitung und Interessensvertretungen der HSB auf weitere spezifische Regelungen verständigt. Sie finden unten die Landesregelung zur gleitenden Arbeitszeit und die Vereinbarungen, die in der Hochschule Bremen geschlossen wurden.