Erstmal:
Bis wann?
Und dann?
Der Stundenlohn beträgt 14,28 € und das Geld wird immer am Ende des Monats von der Performa Nord ausgezahlt. Sie bekommen einen monatlichen Durchschnittslohn als Abschlag überwiesen, unabhängig davon, wie viele Stunden Sie tatsächlich gearbeitet haben. Wenn Sie zum Ende des Vertrages aber nicht alle vertraglich vereinbarten Stunden erfüllt haben oder keine Stundennachweise beim Personaldezernat vorliegen, werden wir von Ihnen das zu hoch ausgezahlte Gehalt zurückfordern müssen.
Wenn der Stundenlohn steigt, passt sich das Gehalt automatisch an, ohne, dass der Vertrag geändert werden muss. Es wird dann einfach mehr Geld ausgezahlt.
Nein, es ist nicht möglich, Doktorand:innen als studentische Hilfskräfte einzustellen. Dies liegt daran, dass für die Hochschule Bremen auch der "Rahmenkodex für faire Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft" gilt. Hierin ist festgelegt, dass bei Doktorand:innen die eigene Qualifizierung im Vordergrund steht. Aufgaben einer studentischen Hilfskräfte sichern regelhaft nicht die Qualifizierung von Menschen ab, die bereits über einen Masterabschluss verfügen. Der Kodex zielt darauf ab, faire und transparente Beschäftigungsverhältnisse zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Qualifikationen und Aufgaben klar voneinander getrennt sind.