Beamtinnen und Beamte können unter bestimmten Bedingungen einen Kindererziehungszuschlag zur Pension erhalten. Hierfür ist Voraussetzung, dass der Beamtin bzw. dem Beamten Kindererziehungszeiten „zugeordnet“ werden.
Es gibt eine „Regelzuordnung“, wem Kindererziehungszeiten zugeordnet werden. Daneben haben die Eltern aufgrund veränderter rechtlicher Grundlagen nunmehr auch die Möglichkeit, andere Zuordnungen zu wählen.
Unten finden Sie den Antrag, wenn Sie die Kindererziehungszeiten anders als die Regelzuordnung zuordnen möchten.