Wenn Sie Ihre Schwangerschaft der Hochschule melden, hat die Hochschule die Aufgabe zu prüfen,ob Ihr Studien- oder Praktikumsplatz sicher für Sie und Ihr Kind ist. Das heißt dann Gefährdungsbeurteilung. Es ist also eine Beurteilung darüber, ob und wenn ja welche Gefahren am Studien- oder Prakitkumsplatz bestehen.
Warum wird eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?
Die Gefährdungsbeurteilung wird gemacht, um Gefahren am Studien- oder Praktikumsplatz zu finden. Beispiele für Gefahren für schwangere und stillende Personen sind:
- Schwere körperliche Arbeit
- Kontakt mit gefährlichen Stoffen
- Lange Arbeitszeiten
Ziel der Gefährdungsbeurteilung
Das Ziel ist, Risiken oder Gefährdungen zu finden und zu verringern oder ganz zu vermeiden. So sollen die Gesundheit von Mutter* und Kind geschützt werden. Sie sollen keine Nachteile in Ihrem Studium haben!
Was passiert nach der Gefährdungsbeurteilung?
Wenn Gefahren gefunden werden, arbeitet die Hochschule mit Ihnen zusammen. Sie bekommen dann vielleicht andere Aufgaben oder andere Arbeitszeiten.
Wer ist verantwortlich?
Die Hochschule ist dafür verantwortlich, die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die notwendigen Schutzmaßnahmen umzusetzen. Das Gespräch führt Christina Rehm mit Ihnen, sie ist für den Arbeitsschutz an der Hochschule zuständig. Bitte vereinbaren Sie möglichst schnell einen Termin mit ihr, nachdem Sie Ihre Schwangerschaft der Hochschule mitgeteilt haben.
Gut zu wissen
Eine Gefährdungsbeurteilung im Rahmen von Mutterschutz ist wichtig. Sie schützt die Gesundheit von schwangeren und stillenden Personen am Studien- oder Praktikumsplatz. Wenn Sie Ihre Schwangerschaft nicht melden, können Sie die Schutzrechte aus dem Mutterschutzgesetz nicht nutzen.