Elterngeld, BAfÖG- Sonderregelungen sowie das Bildungs- und Teilhabepaket des Landes Bremen bieten finanzielle Unterstützung für studierende Eltern.
Informieren SIe sich rechtzeitig bei den zuständigen Beratungsstellen oder sprechen Sie uns gerne an!
Ein Studium mit Kind ist in vielerlei Hinsicht eine besondere Herausforderung für Vater und Mutter. Neben den zeitlichen Problemen spielt dabei natürlich auch der finanzielle Aspekt eine sehr wichtige und entscheidende Rolle. In der Studienzeit ist ohnehin schon das Geld für Studierende knapp bemessen, aber mit einem Kind liegen die Ausgaben nochmals ein ganzes Stück höher. Die finanzielle Studiensituation verschärft sich noch weiter durch den geringen zeitlichen Spielraum für einen Studentenjob. So müssen Eltern in der Regel auf Hilfsmaßnahmen verschiedener Art zurückgreifen. Beispielsweise besteht die Möglichkeit für Eltern einen BAföG-Kinderbetreuungszuschlag als finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Nutzen Sie deshalb die Beratungsangebote zur Studienfinanzierung:
Seit 2011 gibt es für die Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit einem geringen Einkommen neue Leistungsarten, die in dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket zusammengefasst werden.
Zu den Leistungen gehören:
Zielgruppe im Sinne von Leistungsberechtigten sind studierende Eltern, die eine der folgenden Leistungen erhalten:
Kinder, deren Eltern Geringverdienende sind, aber keine der oben genannten Leistungen beziehen, sind ebenfalls leistungsberechtigt.
Einige Leistungen werden direkt an den Anbieter gezahlt (zum Beispiel Mittagsverpflegung in der Kita, Lernförderung, Kita- und Schulausflüge/Klassenfahrten, soziale und kulturelle Teilhabe), einige an die Eltern als Antragsteller (Schulbedarf, Schülerbeförderung).
Eltern von Kindern, die nach dem 1.Juli 2015 geboren werden, haben die Möglichkeit zwischen dem bisherigen Elterngeld und dem neuen ElterngeldPlus zu wählen oder sogar auch beides zu kombinieren.
Mit dem ElterngeldPlus möchte das Bundesministerium für Familie die Berufstätigkeit weiter fördern. Das heißt, die Eltern, die bereits während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten möchten, können nun diese Leistung länger in Anspruch nehmen.
Das Elterngeld wird an Eltern für maximal 14 Monate gezahlt, wobei sich Vater und Mutter den Zeitraum frei untereinander aufteilen können. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Wenn beide Elternteile sich an der Kinderbetreuung beteiligen und Elternzeit nehmen, gibt es zwei weitere Monate. Alleinerziehende können die kompletten 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
Das ElterngeldPlus bekommen Eltern bereits während des Elterngeldbezuges, wenn diese 15 bis 30 Stunden die Woche Teilzeit arbeiten gehen. Dabei bekommen sie das Elterngeld doppelt so lange (in maximal halber Höhe) und können so das Elterngeldbudget besser ausschöpfen.
Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Elternteile sich entscheiden, gleichzeitig für vier Monate jeweils 25 bis 30 Stunden in der Woche Teilzeit zu arbeiten. Eltern erhalten durch die geteilte Kinderbetreuung einen Bonus von vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten pro Elternteil.
Studierende Eltern erhalten wie bisher auch den Mindestbetrag von 300 Euro. Mit dem ElterngeldPlus können sie die Hälfte des Mindestbetrags für einen längeren Zeitraum beziehen. Wie bisher wird das Elterngeld auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, bei der Berechnung des BAföG bleibt ein Elterngeld-Betrag von 300 Euro unberücksichtigt.
Die Neuregelungen und Möglichkeiten zum Elterngeldanspruch sind sehr vielseitig und so finden Sie weitere Informationen zum Thema Elterngeld / ElterngeldPlus unter folgenden Links:
Vereinzelt bieten Stiftungen eine finanzielle Unterstützung, in Form eines Stipendiums, speziell für Studierende mit Kind an.
Die Heinrich-Böll-Stiftung bietet finanzielle Unterstützung für Studierende mit Kind.
Zinsloses Studiendarlehen für Frauen mit der Höchstsumme von 10.000 Euro. Familienstipendien ausschließlich für Studentinnen mit Kind, die in die Förderung aufgenommen wurden.
Stipendiaten mit Kind erhalten zusätzlich zum Stipendium eine Kinderbetreuungspauschale.
Förderungsberechtigte erhalten eine Kinderbetreuungspauschale für Kinder unter zehn Jahren.
Am 15. Juli 2021 wurde die gemeinnützige Baumeister-Stiftung für Chancengleichheit als sechste Treuhandstiftung unter dem Dach der Stiftung der Universität Bremen gegründet. Die Stiftung setzt es sich zum Ziel, einen Beitrag zur Chancengleichheit und zum Abbau struktureller Benachteiligungen insbesondere aufgrund von Geschlecht, sozioökonomischem Hintergrund und Alter zu leisten.