Studieren mit Beeinträchtigung
Eine Behinderung oder chronische Erkrankung sollte kein Hindernis dafür sein, dass das Auslandspraktikum bzw. Auslandssemester nicht absolviert werden kann - zumindst nicht dann, wenn Sie selbst den Wunsch haben, ins Ausland zu gehen.
Um die für die Beantragung von Auslands-BAföG, Finanzierung des behindertenbedingten Mehrbedarfs oder verschiedener Stipendien bestehenden Fristen einhalten zu können, ist eine zweijährige Vorbereitung und Planung notwendig.
Die allgemeinen Informationen über die Studienbedingungen zum barrierefreien Studium im Ausland sind oftmals schon über die jeweilige Hochschul-Website erhältlich. Die für den Studierenden individuellen Bedingungen vor Ort sollten allerdings mit der zuständigen Ansprechperson per E-Mail oder Telefon erfragt und geklärt werden.
Hochschulintern führt der Weg, zur Vorbereitung und Planung zum Auslandspraktikum und -semester Studierende in das International Office. Hier erhalten Sie Informationen über bestehende Kontakte der Hochschule, über besondere Förderprogramme und die erste Beratung in organisatorischen Fragen.