Wer kann die FM-Anlage ausleihen?
Studierende und Mitarbeitende der Hochschule Bremen
Wie lange kann man die FM-Anlage ausleihen?
Bis zu drei Monaten, danach verlängerbar.
Wie kann ich die FM-Anlage ausleihen?
Wenden Sie sich an Laurens Monka oder Jan Rönnau vom Zentrum für Lehren und Lernen.
Funktioniert die FM-Anlage mit allen Hörgerätmodellen?
Wenn das Hörgerät nicht direkt mit Roger kompatibel ist/keinen eingebauten Roger-Empfänger hat, muss zusätzlich zu Roger On(Mikrofon/Sender) auch der Roger NeckLoop(Empfänger) verwendet und die Induktionsspule/Telefonspule/T-Coil am Hörgerät aktiviert werden. Der Roger NeckLoop funktioniert dabei als Zwischenstück - er empfängt das Signal vom Roger On und überträgt es via Induktion an die T-Spule des Hörgeräts. Bei Fragen bezüglich ihres konkreten Modells, wenden Sie dich am besten an Ihre/n Hörakustiker*in.
Muss ich für den Schaden aufkommen, wenn das Gerät beschädigt wird?
Sie unterschreiben bei der Ausleihe einen Ausleihvertrag, in dem auch der Schadensfall geregelt ist. Bei Schaden oder Verlust muss die ausleihende Person dafür aufkommen. Darum wird dringend empfohlen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, sofern diese nicht vorhanden.
Brauche ich einen Nachweis, um meinen Bedarf vorzuweisen?
Nein.
Eine Lehrperson möchte nicht, dass ich die Anlage verwende. Was kann ich tun/an wen kann ich mich wenden?
Sie können sich zur Beratung und für weitere Informationen an die Beratungsstelle Inklusives Studieren der Zentralen Studienberatung wenden.
Speichert die FM-Anlage den Ton? Kann später darauf zugegriffen werden?
Nein, die FM-Anlage speichert keine Audioaufnahmen.
Roger On überträgt den Ton in Echtzeit an das Hörgerät oder an den Roger NeckLoop, speichert aber keine Daten. Es gibt keine Möglichkeit, später darauf zuzugreifen oder Aufnahmen direkt mit dem Gerät abzurufen.