16 Prozent aller Studierenden geben an, dass Sie eine chronische psychische oder physische Erkrankung, Behinderung, Entwicklungs- oder Teilleistungsstörung haben, die so stark ausgeprägt ist, dass sie dadurch in ihrem Studium eingeschränkt sind (Quelle: 22. Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerks Stand: Mai 2023, barrierefreies PDF).
Auf die Hochschule Bremen übertragen sind dies ca. 1400 Studierende. Einige dieser Studierenden sitzen wahrscheinlich auch in Ihrer Vorlesung, denn die meisten Behinderungen und chronischen Erkrkankungen sind auf den ersten Blick nicht sichtbar.
Wir möchten Ihnen hier einige wichtige Informatinen rund um das Studium mit Beeinträchtigung zur Verfügung stellen. Sollten Sie weitere Anliegen haben, die sich auf diesen Seiten nicht beantworten lassen, können Sie gerne mit uns über inklusivstudieren(at)hs-bremen.de Kontakt aufnehmen.
Das Studium ist eine Zeit, in der alle Studierenden mit neuen aufregenden Dingen und auch Herausforderungen des Studierens und Lebens zu tun haben.
Die Zahl der Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen hat sich vom Jahr 2016 bis zum Jahr 2021 von 11 Prozent auf nunmehr 16 Prozent erhöht. Besonders deutlich ist der Anstieg von Studierenden mit psychischen Erkrankungen. Ihr Anteil ist von 2016 bis 2021 um 12 Prozentpunkte angewachsen, von 53 Prozent auf 65 Prozent. Das sind 20 Prozentpunkte mehr als noch im Jahr 2011.
16 Prozent studieren also mit studienrelevanten Behinderungen oder chronischen Erkrankungen und bei über 95 Prozent sind diese nicht sichtbar. Sicherlich sind das also auch Studierende in Ihren Kursen. Diese Studierenden können einen Nachteilsausgleich beantragen, der in § 31 des Bremischen Hochschulgesetzes und in § 11 der Allgemeinen Teile der Bachelor- bzw. Masterprüfungsordnung geregelt ist und beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht werden muss. Damit sollen Nachteile in Zusammenhang mit Beeinträchtigungen ausgeglichen werden, zum Beispiel in Form von längerer Bearbeitungszeit bei Hausarbeiten, Schreibzeitverlängerung bei Klausuren oder der Nutzung technischer Hilfsmittel.
Nachteilsausgleiche sind keine "Vergünstigungen" sondern ein wichtiges Instrument, um chancengleiche Teilhabe im Studium herzustellen und Diskriminierungen zu vermeiden.
Das können Sie als Lehrende tun
Diese Informationen müssen Sie nicht selbst zusammentragen, sondern haben wir für Sie Info-Folien genau zu diesen Themen erstellt: Download-Link Info-Folien Unterstützungsangebote
Wissenswertes zu Nachteilsausgleichen
Sabine Riemer, Anna Peschke
Hier gibt es Infos und Überblick zu digitaler Barrierefreiheit, Ansprechpersonen und Beratungsangebote an der HSB, Handlungsleitfäden und Checklisten. Zum Aulis Kurs
Auch das Deutsche Studierendenwerk (DSW) hat zum Thema "Barrierefreie Lehre" eine sehr gute Übersicht zu Materialien und Orientierungshilfen zusammengestellt.
Sie fragen sich, wie Sie Studierende aus dem Autismus-Spektrum bestmöglich unterstützen können? Dann werfen Sie doch mal einen Blick auf die Infos der Autismus-Ambulanz der Charité Berlin oder auf den Best-Practice-Guide - "Studieren mit Autismus-Spektrum-Störung" von AUTISMUS DEUTSCHLAND e.V.
Sie erhalten dort viele nützliche Tipps im Umgang mit Studierenden aus dem Autismus-Spektrum.
Sie bemerken, dass Studierende Schwierigkeiten beim Formulieren oder Lesen von Texten haben? Möglicherweise benötigen diese Studierenden zusätzliche Unterstützung, Zeit oder Hilfsmittel bei der Bearbeitung oder dem Verstehen von Aufgabenstellungen.
Was ist Legasthenie?
Studierende mit Legasthenie (Lese-Rechtschreibstörung) haben Schwierigkeiten mit der Aufnahme und dem Verfassen von Texten. Diese Schwierigkeiten stehen in keinem Zusammenhang mit der intellektuellen Leistungsfähigkeit der betroffenen Studierenden. Legasthenie ist bei Studierenden und Lehrenden immer noch ein Tabuthema
Der Bundesverband Legasthenie (BVL) verwendet für gravierende Lese- und/oder Rechtschreibschwierigkeiten den klar definierbaren Begriff der Lese-Rechtschreibstörung sowie gleichbedeutend den Begriff Legasthenie. Gravierend sind diese Schwierigkeiten dann, wenn sie fachätztliche Kriterien erfüllen, die durch entsprechedne Nachweise dargestellt werden.
Ist Legasthenie eine Behinderung?
Das Störungsbild der Legasthenie ist inzwischen von der Rechtsprechung zum Prüfungsrecht als Behinderung anerkannt worden. Am 22. November 2023 hat das Bundesverfassungsgericht Legasthenie als Behinderung bestätigt. Die Gerichte sprechen damit den betroffenen Studierenden mit Legasthenie aus dem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG das Recht auf Nachteilsausgleich in den Prüfungen zu.
Betroffene Studierende können sich an die Psychologische Beratungsstelle des Studierendewerks wenden und dort einen Test-Termin zur kostenlosen diagnostische Abklärung vereinbaren.
Psychische Krisen im Studium - Psychologische Beratungsstelle des Studierendenwerks Bremen
Eine Hilfestellung für Lehrende, Mitarbeiter:innen und Ansprechpersonen der öffentlichen Hochschulen in Bremen und Bremerhaven.
"Mit dieser Broschüre möchten wir Sie unterstützen, die emotionalen Nöte von Student:innen wahrzunehmen und Sie zugleich durch Informationen in ihrer eigenen Arbeitsfähigkeit zu unterstützen. Es kann dabei auch um eine hinreichende Abgrenzung in herausfordernden Momenten gehen."
PBS-Team des Studierendenwerks Bremen