Eine akute Erkrankung kann Auswirkungen auf Ihr Studium haben. So ist es denkbar, dass Sie eine Prüfung aufgrund der Erkrankung nicht antreten können oder abbrechen müssen oder die Erkrankung während der Bearbeitungszeit einer Hausarbeit oder der Abschlussarbeit auftritt.
Bei chronischen Erkrankungen informieren Sie sich bitte, ob ein Nachteilsausgleich für Sie in Frage kommt und vereinbaren Sie einen Termin in der Beratungsstelle Inklusives Studieren.
Ein Rücktritt bei Prüfungen, die während der Lehrveranstaltungszeit abzulegen sind (zum Beispiel Hausarbeiten, Referate), ist nur bis zur Ausgabe der Aufgabenstellung möglich. Von mündlichen Prüfungen können Sie bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin zurücktreten. Ihren Rücktritt müssen Sie schriftlich erklären.
Bei Klausuren gilt der Rücktritt als erfolgt, wenn Sie zum Prüfungstermin nicht erscheinen. Wenn Sie vom ersten Klausurtermin zurücktreten oder eine Prüfng nicht bestehen, bleiben Sie für einen darauffolgenden zweiten Prüfungstermin angemeldet (Wiederholungsprüfung nach § 14 Absatz 4 AT BPO und AT MPO). Sollten Sie auch am Wiederholungstermin der Klausur nicht teilnehmen, gilt der Rücktritt als erfolgt. In diesem Fall müssen Sie sich erneut für das Modul anmelden.
Wenn Sie die Modulprüfung nach dem ersten und zweiten Prüfungstermin nicht erfolgreich abgeschlossen haben, müssen Sie sich im darauffolgenden Semester erneut für das Modul anmelden, um an der Prüfung teilnehmen zu können.
Krank beim Klausurtermin und BAföG-Empfänger*in?
Wenn Sie wegen Krankheit bei einer Klausur fehlen, benötigen Sie formal an der Hochschule Bremen keine Krankschreibung mehr (siehe oben). FallsSie jedoch BAföG bezieht, sollten SIe sich aber unbedingt trotzdem ärztlich krankschreiben lassen und die Bescheinigungen aufbewahren. Eventuell müssen diese später beim BAföG-Amt vorgelegt werden.
Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das Immatrikulations- und Prüfungsamt. Sie können die Sachbearbeitung im Immatrikulations- und Prüfungsamt persönlich zu den Öffnungszeiten erreichen, oder Ihre Fragen per E-Mail oder telefonisch stellen.
Die Kontaktdaten Ihrer Sachbearbeitung inklusive einer Mobilnummer zur Erreichbarkeit im Homeoffice finden Sie auf der Webseite Ihres Studiengangs oder im Personenverzeichnis.
Für allgemeine Anfragen nutzen Sie die E-Mail-Adresse d3@hs-bremen.de.
Die Serie "Lecture2Go" der Universität Hamburg erklärt in diesem Video, was im Falle eines Rücktritts von einer Prüfungen zu beachten ist.
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