Im Studium
Ihre persönlichen Daten sind im Portal CampInO gespeichert. Dort können Sie selbst Ihre Kontaktdaten ändern. Bitte aktualisieren Sie Ihre Angaben rechtzeitig, da die HSB Dokumente an die in CampInO hinterlegte Adresse verschickt.
Wenn Sie Ihren Namen oder andere gesperrte Stammdaten ändern möchten, reichen Sie bitte das Formular zur Änderungsmeldung beim Immatrikulations- und Prüfungsamt ein.
Erstmals zum WiSe 2024/25 erhalten Sie nach der Rückmeldung keine Post von der HSB.
Immatrikulationsbescheinigungen auf Deutsch und Englisch sowie die BAföG-Bescheinigung können Sie unmittelbar nach erfolgter Rückmeldung selbst in CampInO erstellen.
Das Semesterticket und der Studierendenausweis sind per Campus HSB App verfügbar.
Sollte zusätzlich ein Studierendenausweis benötigt werden, kann dieser in CampInO unter Studienservice -> Bescheide / Bescheinigungen -> 'HSB Studienausweis' heruntergeladen und gedruckt werden.
Weiter Informationen: Zugänge und Portale
Wenn Sie Ihr Studium im kommenden Semester fortsetzen möchten, müssen Sie sich rechtzeitig zurückmelden. Die Rückmeldung wird durch die Überweisung des Semesterbeitrags in der jeweils gültigen Höhe ausgelöst.
Für Ihre Rückmeldung sind Sie selbst verantwortlich, Sie bekommen keine besondere Aufforderung.
Der Semesterbeitrag zur Rückmeldung zum Sommersemester 2025 beträgt 341,50 €.
Überprüfen Sie vorab in Ihrem CampInO-Account im Bereich 'Studienservice':
Wenn Ihre Zahlung zur Rückmeldung fristgerecht eingeht und keine Rückmeldesperre vorliegt, haben Sie sich erfolgreich zurückgemeldet. Immatrikulations- und BAföG-Bescheinigungen können Sie sich unmittelbar nach erfolgter Rückmeldung selbst in CampInO herunterladen.
Das Deutschland-Semesterticket und der Studierendenausweis werden über die Campus HSB App zu Verfügung gestellt.
Bachelorabsolvent:innen der HSB, die unmittelbar danach eine Zulassung zum Masterstudium an der HSB anstreben, melden sich zunächst in dem Bachelorstudiengang zurück, das Guthaben wird bei erfolgter Master-Zulassung umgebucht.
Wenn Sie bis zum Ende des ablaufenden Semesters alle für den Abschluss benötigten Leistungen erbringen, brauchen sie sich nicht zurückzumelden. Im Zweifel fragen Sie Ihre Sachbearbeitung.
Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag auf das Konto der Hochschule Bremen. Im Verwendungszweck geben Sie bitte nur Ihre Matrikelnummer, Ihren Namen und Vornamen ohne weitere Zusätze an, damit die Zahlung automatisch zugeordnet werden kann.
Beispiel: 0123456 Muster Maxi
Während Ihres Auslandsaufenthalts müssen an der Hochschule Bremen immatrikuliert bleiben, damit das Auslandsstudium auf Ihr Studium angerechnet werden kann und damit Sie Ihren Studierendenstatus und die studentische Krankenversicherung behalten. Informieren Sie sich unbedingt vor Ihrem Auslandsaufenthalt bei Ihren Auslandsbeauftragten, dem dezentralen International Office Ihrer Fakultät oder beim Immatrikulations- und Prüfungsamt über die für Sie geltenden Bestimmungen.
Das Deutschland-Semesterticket ist in der Regel für alle Studierenden obligatorisch. Eine Befreiung vom Semesterticket ist nur aus besonderen Gründen und mit entsprechenden Nachweisen möglich. Die Gründe für eine Befreiung sind im Vertrag der studentischen Vertretung mit den Verkehrsbetrieben geregelt. Sie finden sie auch auf dem Antrag auf Befreiung vom Semesterticket.
Bitte richten Sie den Antrag auf Befreiung vom Semesterticket mit den entsprechenden Nachweisen an das Immatrikulations- und Prüfungsamt. Wenn Sie die Befreiung wegen Beurlaubung beantragen, reichen Sie Ihren Antrag auf Beurlaubung bitte vor Beginn des neuen Semesters beim Immatrikulations- und Prüfungsamt ein.
Bei einer Beurlaubung aus bestimmten Gründen können Sie vom Beitrag für das Studierendenwerk befreit werden. Details finden Sie auf dem Antrag auf Befreiung vom Studierendenwerksbeitrag. Reichen Sie diesen bitte zusammen mit dem Antrag auf Beurlaubung vor Beginn des neuen Semesters beim Immatrikulations- und Prüfungsamt ein.
Der AStA-Betrag und der Verwaltungskostenbeitrag sind immer zu zahlen und auch nach Exmatrikulation nicht erstattungsfähig. Nur bei zwei oder mehr Beurlaubungen in Folge entfällt der Verwaltungskostenbeitrag.
Sofern Sie die Anträge auf Befreiung rechtzeitig gestellt haben und diese genehmigt werden, überweisen Sie bitte nur den reduzierten Betrag, den Sie auf CampInO sehen.
Sollten Sie wegen später Antragstellung zu viel gezahlt haben, oder wegen einer Exmatrikulation im Semester einen Erstattungsanspruch haben, verwenden Sie bitte den Antrag auf Erstattung. Die Mitarbeiter:innen des Immatrikulations- und Prüfungsamts beraten Sie gern.
Bitte unbedingt beachten: Nur wer den Semesterbeitrag fristgerecht bezahlt hat, wird immatrikuliert bzw. zurückgemeldet. Die Studiendokumente (D-SeTi - Digitales-Deutschlandsemesterticket, Studienausweis, Immatrikulations- und BAföG-Bescheinigungen) werden nicht immer sofort nach Zahlungseingang, aber rechtzeitig vor Beginn des neuen Semesters zur Verfügung gestellt.
Wenn Sie Ihrem Studium nicht nachkommen können, können Sie auf Antrag beurlaubt werden.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen und Bestimmungen zu Beurlaubungen.
Die Beurlaubung können Sie in CampInO unter Service -> Anträge -> Beurlaubung beantragen.
Für die Beantragung müssen Sie in CampInO angemeldet sein.
Eine Beurlaubung ist in der Regel erst nach Ablauf des ersten Studiensemesters möglich. Eine Ausnahme stellt die Beurlaubung wegen Mutterschutz (Schwangerschaft), Elternzeit oder familiäre Pflege dar. Die Beurlaubung kann erst nach erfolgter Rückmeldung genehmigt werden. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen im Abschnitt "Zahlung des Semesterbeitrags".
Die Anzahl der Urlaubssemester ist begrenzt. Eine Beurlaubung aus sonstigen Gründen ist für maximal zwei Semester möglich. Beurlaubungen hierüber hinaus können nur in besonders begründeten Ausnahmefällen gewährt werden.
Bitte ergänzen Sie Ihren Antrag um die entsprechenden Nachweise für das beantragte Urlaubssemester (z. B. Ärztliches Attest, Geburtsurkunde des Kindes, Mutterpass, Bescheinigung der Praktikumsstelle, Nachweis des Dienstes, etc.).
Sie können sich auf Antrag jederzeit exmatrikulieren, z. B. wenn Sie Ihr Studium abbrechen oder die Hochschule wechseln möchten.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen und Bestimmungen zu Exmatrikulationen.
Die Exmatrikulation beantragen Sie in CampInO unter Service -> Anträge -> Exmatrikulation .
Für die Beantragung müssen Sie in CampInO angemeldet sein.
Bitte stellen Sie vor Antragstellung sicher, dass Sie sämtliche Verpflichtungen gegenüber der Hochschule Bremen erfüllt haben (Rückgabe entliehener Bücher, Parkausweis, Schlüssel, etc.).
Bitte beachten Sie, dass keine automatische Abmeldung von Modulprüfungen erfolgt. Sofern Sie von Modulprüfungen abgemeldet werden möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an d3@hs-bremen.de.
In den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit jedes Semesters wählen Studierende die Module, an denen Sie teilnehmen wollen und melden ihre Teilnahme verbindlich an. Mit der Modulanmeldung melden Sie sich gleichzeitig auch für die Prüfung in dem betreffenden Modul an.
Für die Modul- und Prüfungsanmeldung nutzt die HSB das Online-Portal QIS-POS.
Studierende der Fakultät 2 - Architektur, Bau und Umwelt, Fakultät 4 - Elektrotechnik und Informatik und Fakultät 5 - Natur und Technik nutzen dafür CampInO.
Sie können sich für bis zu fünf Module pro Semester anmelden. Eine erneute Anmeldung im Fall des Nichtbestehens der Modulprüfung oder Rücktritts von der Modulprüfung in Form von Klausuren (nach § 15 Absatz 4 AT BPO und AT MPO) für bis zu zwei Module bleibt dabei unberücksichtigt. Die Studiendekan:innen können im Einzelfall auf begründeten Antrag die Anmeldung zu weiteren Modulen zulassen, wenn zu erwarten ist, dass der oder die Studierende die sich daraus ergebenden zusätzlichen Anforderungen erfüllen kann.
Studierende der Fakultäten 1, 3 nehmen die Modul- und Prüfungsanmeldung über unser Online-Portal QIS-POS vor!
Studierende der Fakultät 2 + 4 + 5 nutzen dafür CampInO!
Studierende der Fakultäten 1 und 3 nehmen die Modul- und Prüfungsanmeldung über unser Online-Portal QIS-POS vor!
Studierende der Fakultät 2, 4 und (neu) 5 nutzen dafür CampInO!
Wegen der Einführung des Prüfungsmoduls EXA in CampInO zum Sommersemester 2024 ist
für Fakultät 5 der Anmeldezeitraum 10. April 2024 bis 02. Mai 2024.
Manchmal ist es notwendig oder von Ihnen gewünscht, dass Sie ein Modul eines anderen Studiengangs belegen. Dies müssen Sie in der Modulanmeldephase beantragen. Verwenden Sie dafür das Formular und beachten Sie die ausführlichen Hinweise darauf.
Ein Rücktritt bei Prüfungen, die während der Lehrveranstaltungszeit abzulegen sind (zum Beispiel Hausarbeiten, Referate), ist nur bis zur Ausgabe der Aufgabenstellung möglich. Von mündlichen Prüfungen können Sie bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin zurücktreten. Ihren Rücktritt müssen Sie schriftlich erklären.
Bei Klausuren gilt der Rücktritt als erfolgt, wenn Sie zum Prüfungstermin nicht erscheinen. Wenn Sie vom ersten Klausurtermin zurücktreten oder eine Prüfng nicht bestehen, bleiben Sie für einen darauffolgenden zweiten Prüfungstermin angemeldet (Wiederholungsprüfung nach § 14 Absatz 4 AT BPO und AT MPO). Sollten Sie auch am Wiederholungstermin der Klausur nicht teilnehmen, gilt der Rücktritt als erfolgt. In diesem Fall müssen Sie sich erneut für das Modul anmelden.
Wenn Sie die Modulprüfung nach dem ersten und zweiten Prüfungstermin nicht erfolgreich abgeschlossen haben, müssen Sie sich im darauffolgenden Semester erneut für das Modul anmelden, um an der Prüfung teilnehmen zu können.
Die Anmeldung zu einer Prüfung im letzten möglichen Versuch hat spezielle Formvorschriften:
Bitte verwenden Sie die folgenden Formulare, um ihre Abschlussarbeit anzumelden.
Studierende der Abteilung Maschinenbau und der School of Architecture beachten bitte die besonderen Anlagen.
Der Allgemeine Teil der Bachelor- und der Allgemeine Teil der Masterprüfungsordnungen sowie die jeweiligen fachspezifischen Prüfungsordnungen sind wesentliche rechtliche Grundlagen für Ihr Studium. Sie finden darin Ihre Rechte und Pflichten. Machen Sie sich von Anfang an mit Ihrer Prüfungsordnung vertraut.
Die fachspezifischen Prüfungsordnungen finden Sie auf der jeweiligen Studiengangsseite.
Stundenplanung bedeutet zum einen die Organisation des Hochschulalltags. Als Studierende haben Sie die Möglichkeit, ihren Studienverlauf selbst festzulegen. Informieren Sie sich über die angebotenen Lehrveranstaltungen und Prüfungstermine Ihres Studienganges.
Überwiegend finden die Lehrveranstaltungen montags bis freitags und zum Teil in Blockseminaren am Wochenende statt.
Die Lehrveranstaltungen werden in der sogenannten Modulform durchgeführt. Ein Modul ist eine Lehreinheit (Fach oder Fächerkombination). Ein Modul kann aus verschiedenen Lehr- und Lernformen wie Vorlesungen, Übungen, Seminare oder multimediales und internetbasiertes Lernen bestehen.
Der zeitliche Umfang der Lehrveranstaltungen eines Moduls wird in Semesterwochenstunden (SWS) angegeben. Das Modul besteht in der Regel aus 5 SWS, (zum Beispiel Modul mit 2 SWS Vorlesungen, 2 SWS Labor und 1 SWS Übungen). Für ein erfolgreich absolviertes Modul vergibt die Hochschule 6 Leistungspunkte (Credit Points) am Ende des Semesters.
Neben Pflichtmodulen, die sich mit Kernbereichen des Studienfaches befassen, können Wahlpflicht- oder Wahlmodule angeboten werden.
Wichtig: Voraussetzung für die Teilnahme an den Modulen ist die Anmeldung. Die Modulanmeldung ist auch gleichzeitig die Anmeldung zur Prüfung.
Stundenplanung meint zum anderen, den Studienverlauf bewusst zu gestalten. Wie viele und welche der angebotenen Module Sie absolvieren müssen, um zur Abschlussprüfung am Ende eines Studienganges zugelassen zu werden, regeln die Prüfungs- und die Studienordnung des Studienganges.
Bitte informieren Sie sich über das Modulangebot und über die Prüfungs-/Studienordnung auf den Webseiten Ihrer Fakultät oder fragen Sie in Ihrer zuständigen Fakultätsverwaltung danach.
Studierende unterliegen während des Hochschulbesuchs in Deutschland bei Unfällen dem Schutz der zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der Unfallkassen. Der Versicherungsschutz besteht automatisch und ohne dass Beiträge von den Versicherten entrichtet werden müssen. Die Unfallversicherung gilt in der jeweiligen Einrichtung als auch auf dem Weg dorthin und zurück nach Hause.
Im Falle eines Unfalles informieren Sie bitte umgehend: Christiane Krebs. Sie veranlasst die notwendige Meldung bei der Unfallkasse.
Bei einem durch das Studium bedingten Auslandsaufenthalt, bieten die Unfallkassen möglicherweise auch in derartigen Fällen Schutz. Hierzu gelten allerdings bestimmte Kriterien. Bitte informieren Sie sich unbedingt vor ihrem Auslandsaufenthalt.
Hilfreich hierbei kann das International Office sein.
Mit einem Teilzeitstudium wird die für ein Semester vorgesehene Zahl an Credits verringert. Dadurch verlängert sich die Regelstudienzeit. Dies hat unter Umständen Auswirkungen auf die Bezugsdauer von BAföG.
Es werden keine besonderen Veranstaltungen und Veranstaltungszeiten angeboten.
Auch ohne ein genehmigtes Teilzeitstudium können Sie weniger als die üblicherweise vorgesehene Zahl von 30 Credits pro Semester belegen.
Nähere Informationen über das Teilzeitstudium an der Hochschule Bremen finden Sie in der Ordnung zum Teilzeitstudium.
Falls Sie ein Teilzeitstudium beantragen möchten, reichen Sie bitte den schriftlichen Antrag auf Teilzeitstudium bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung im Immatrikulations- und Prüfungsamt ein.
Notwendige Angaben:
Dem Antrag müssen Sie Nachweise über den geltend gemachten wichtigen Grund und dessen studienzeitverlängernde Wirkung beifügen.
Hinweis: Dies gilt nicht für die berufsbegleitenden Studiengänge der Graduate & Professionasl School.
Sie können die Sachbearbeitung im Immatrikulations- und Prüfungsamt persönlich zu den Öffnungszeiten erreichen, oder Ihre Fragen per E-Mail oder telefonisch stellen.
Die Kontaktdaten Ihrer Sachbearbeitung inklusive einer Mobilnummer zur Erreichbarkeit im Homeoffice finden Sie auf der Webseite Ihres Studiengangs oder im Personenverzeichnis.
Für allgemeine Anfragen nutzen Sie die E-Mail-Adresse d3@hs-bremen.de.