Ins Ausland gehen
Sie möchten im Rahmen Ihres Studiums im Ausland studieren oder ein Praktikum machen und eine Förderung über das Erasmus+ Programm ist nicht möglich?
Sie gehen als Freemover an eine Hochschule im Erasmus-Raum, mit der die HSB keinen Kooperationsvertrag hat?
Sie haben bereits ein Erasmus-Stipendium erhalten und können nicht noch einmal mit Erasmus+ gefördert werden?
Sie haben keinen Erasmus-Platz an der Hochschule Ihrer Wahl bekommen?
Dann kommt das PROMOS-Stipendium des DAAD für Sie in Frage.
Bitte beachten Sie: PROMOS-Stipendien werden von der HSB durch ein qualitätsorientiertes Auswahlverfahren vergeben. Aufgrund des begrenzten Budgets kann nicht jede Bewerbung berücksichtigt werden. I. d. R. können wir jede/n dritte/n Bewerber:in mit einem Stipendium unterstützen.
Nicht antragsberechtigt sind:
Studierende, die aufgrund ihres Studiums für das gesamte Studium einen Arbeitsvertrag mit kooperierenden Einrichtungen / Partnerunternehmen haben und von diesen eine regelmäßige finanzielle Vergütung erhalten, sind von der Antragstellung ausgeschlossen. (Das bezieht sich nicht auf Nebenerwerbstätigkeiten / Minijobs.)
Eine Bewerbung auf PROMOS-Stipendien ist dann möglich, wenn eine Förderung über Erasmus+ ausgeschlossen ist.
Wer einen Erasmus+ Platz an einer Partnerhochschule hat, darf sich ausschließlich auf ein Erasmus+ Stipendium bewerben - eine Förderung über PROMOS ist dann ausgeschlossen!
Aufenthalte in Ländern oder Regionen mit kritischer Sicherheitslage oder Reisewarnung werden nicht gefördert. Welche Länder und Regionen dies betrifft, können Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes nachlesen.
Das PROMOS-Stipendium beinhaltet keinen Versicherungsschutz für Studierende. Kümmern Sie sich daher um:
Der DAAD bietet eine Gruppenversicherung für Studierende und Doktorand:innen an. Diese beinhaltet eine Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthalts. Informationen dazu finden Sie auf der Website des DAAD.
Gefördert werden Studienaufenthalte außerhalb des Erasmus+ Programms. Das heißt, wenn Sie ein Semester an einer Hochschule außerhalb Europas studieren möchten oder an einer europäischen Universität, mit der kein Erasmus+ Vertrag besteht oder Sie nicht noch einmal mit Erasmus+ gefördert werden können.
Außerdem können Abschluss- und Studienarbeiten (bei Unternehmen oder an Hochschulen) unterstützt werden.
Das Stipendium umfasst eine monatliche Teilstipendienrate zwischen 350 und 550 Euro pro Monat, abhängig vom Zielland für die Dauer zwischen einem und fünf Monaten.
Um möglichst viele Studierende mit dem PROMOS-Stipendienprogramm fördern zu können, vergibt die HSB keine Reisekosten- und Studiengebührenzuschüsse.
Gefördert werden Praktika im außereuropäischen Ausland mit einer Dauer zwischen vier Wochen und fünf Monaten mit monatlichen Teilstipendienraten zwischen 350 und 550 Euro pro Monat, abhängig vom Zielland.
Praktika bei diesen Stellen werden direkt vom DAAD gefördert:
Richten Sie Ihre Bewerbung in diesen Fällen bitte direkt an den DAAD.
Beachten Sie bitte auch das DAAD-Stipendienprogramm HAW.International. Auslandsaufenthalte, die unter dieses Programm fallen, können aus PROMOS-Mitteln der HSB nicht gefördert werden.
Studierende aller Fakultäten,
Eine Förderung ist pro Studienabschnitt (Bachelor, Master) einmal möglich: wenn Sie in Ihrem derzeitigen Studienabschnitt bereits ein PROMOS-Stipendium für ein Studium/Praktikum erhalten haben, ist eine erneute Bewerbung ausgeschlossen.
NICHT antragsberechtigt sind:
Studierende, die aufgrund ihres Studiums für das gesamte Studium einen Arbeitsvertrag mit kooperierenden Einrichtungen / Partnerunternehmen haben und von diesen eine regelmäßige finanzielle Vergütung erhalten, sind von der Antragstellung ausgeschlossen. (Das bezieht sich nicht auf Nebenerwerbstätigkeiten / Minijobs.)
Als PROMOS-Geförderte mit einem Behinderungsgrad von mehr als 50 Prozent oder chronischer Erkrankung können Sie eine Sonderförderung erhalten, wenn Sie vorweisen können, dass Sie auslandsbedingte Mehrausgaben haben und andere zuständige Stellen keine finanzielle Unterstützung gewähren. Reichen Sie in diesem Fall folgende Unterlagen zusätzlich zu Ihrer Bewerbung – spätestens aber nach Erhalt einer Förderzusage – ein:
Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an das International Office wenden.
1. April bis 31. Mai: für Auslandsaufenthalte, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen.
1. Oktober bis 30. November: für Auslandsaufenthalte, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni des Folgejahres beginnen.
Laden Sie bei der Bewerbung bitte die folgenden Unterlagen hoch:
Bitte beachten Sie: Nur Angaben, für die ein Nachweis vorliegt, werden für die Auswahl berücksichtigt.
Bei Studienaufenthalten reichen Sie bitte eine Bestätigung der Gasthochschule ein, aus der die genauen Vorlesungszeiten inklusive vorgeschalteter Orientierungstage und anschließender Prüfungszeiten hervorgehen. Die Bestätigung kann gegebenenfalls um einen Auszug aus dem Academic Calendar ergänzt werden. Wenn Ihnen die Zusage zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, laden Sie die Nominierungsbestätigung Ihres DIOs hoch. Die Zusage der Gastinstitution mit Angabe der genauen Aufenthaltszeiten können Sie dann nachreichen.
Bei Praktika ist eine Bestätigung der Praktikumsunternehmens erforderlich, aus der die Art der Tätigkeit, der Praktikumszeitraum und die eventuelle Vergütung ersichtlich sind. Wenn Ihnen noch kein Vertrag vorliegt, reichen Sie zunächst eine Bestätigung ein, aus der hervorgeht, dass Sie das Praktikum anbahnen (z.B. Email-Korrespondenz).
Reichen Sie Ihre Bewerbung bis zum jeweiligen Stichtag ein. Unvollständige Bewerbungen und Bewerbungen, die nach dem Stichtag eingehen, können wir nicht berücksichtigen.
Bitte beachten Sie: Ein Wechsel des Ziellandes ist nach der Bewerbung nicht mehr möglich!
Diese Kriterien sind relevant bei der Vergabe der Stipendien:
Studierende, die bereits eine PROMOS-Förderung für einen Studien- oder Praktikumsaufenthalt erhalten haben, können nicht erneut gefördert werden!
Die Auswahlkommission entscheidet über die Vergabe der PROMOS-Teilstipendien etwa sechs bis acht Wochen nach dem jeweiligen Stichtag.
Erst nach der Auswahl wird die Anzahl der geförderten Monate von der Projektkoordination der HSB festgelegt. Dies hängt von der Verfügbarkeit der Mittel ab.
Das International Office informiert Sie per E-Mail über das Auswahlergebnis. Im Falle einer Förderung werden Sie von uns entsprechend informiert.
Nach Einreise ins Gastland laden Sie eine Ankunftsbestätigung in unser Portal („Confirmation of Arrival“ und ggfs. Einreisenachweis, zum Beispiel Flugticket, Bordkarte).
Im Anschluss erhalten Sie eine Annahmeerklärung, die Sie unterschrieben ans International Office zurücksenden.
Unmittelbar nach Ihrer Rückkehr müssen folgende Dokumente hochgeladen werden:
Nachdem Sie die oben genannten Dokumente eingereicht haben, erhalten Sie eine PROMOS-Stipendienurkunde.
Besuche, Besichtigungen und Informationsgespräche im Hochschulbereich, die Teilnahme an Fachkursen, Blockseminaren und Workshops an (potentiellen) Partnerhochschulen und die Begegnung mit Studierenden und Wissenschaftler:innen.
Gefördert werden können innovative Reisen, die einen Initiativcharakter haben und/oder neue Partnerschaften festigen.
Studierendengruppenreisen nur bis max. 25 Personen aufgrund erheblicher Budgetkürzungen seitens des DAAD.
HSB-Studierende, die regulär eingeschrieben sind, also einen Abschluss erwerben wollen.
Austauschstudierende sind nicht förderberechtigt.
Für internationale Studierende, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, gilt: Aufenthalte im Herkunftsland können nicht durch PROMOS finanziert werden.
Studierende können eine Tagespauschale in Höhe von 45 EUR (für alle Länder) als Zuschuss zu den Reise- und Aufenthaltskosten erhalten.
Die Antragstellung erfolgt durch Lehrende der HSB online über unser Mobilitätsportal.
Bitte beachten: dies ist keine Dauerförderung!
Christiane Sgonina, International Office
dienstags und donnerstags 9 – 12 Uhr
nach Vereinbarung