Grundsätzlich ja. Hier ist es jedoch zunächst einmal wichtig, zu unterscheiden, ob der Studierende aus einem EU-Land oder einem Nicht-EU-Land kommt und welcher Aufenthaltsstatus vorliegt. Denn die erforderlichen Qualifikationen, Behördengänge und Genehmigungen vor einer Unternehmensgründung können sich hierbei unterscheiden. Sehr ausführliche und fundierte Informationen zu allen Gruppen gibt es unter http://www.wir-gruenden-in-deutschland.de/. Ich kann nur empfehlen, sich diese Website genau anzusehen, dort finden Sie alle Informationen, die internationale Studierende beachten müssen.
Für internationale Studierende aus EU-Ländern gilt beispielsweise: grundsätzlich jede Person kann sich selbständig machen, auch Studierende oder Promovierende aus einem Land der EU, des EWR oder der Schweiz. Drei Kategorien der Selbständigkeit werden hier unterschieden:
- Sie machen sich in einem der freien Berufe selbständig, dann werden Sie Freiberufler:in,
- Sie gründen ein Gewerbe, dann werden Sie Gewerbetreibende:r,
- oder Sie gründen ein Reisegewerbe, dann werden Sie Reisegewerbetreibende:r – hier gibt es einige Besonderheiten gegenüber anderen Gewerbetreibenden.
Daher müssen Sie zunächst herausfinden, zu welcher der drei Kategorien Ihre angestrebte selbständige Tätigkeit in Deutschland gehört. Und Sie sollten wissen, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen – in Bezug auf die Qualifikationen und auf weitere vorgeschriebene Formalitäten.. Weil die Voraussetzungen und Anforderungen für die drei Kategorien der Selbständigkeit unterschiedlich sind, gilt es zuerst, die richtige Kategorie für Ihre Gründungsidee zu finden.
Es ist also nicht ganz einfach, die richtigen Schritte zu gehen, aber auf www.wir-gruenden-in-deutschland.de finden Sie viele Beispiele, Videos und alle wichtigen Informationen, um die nächsten Schritte zu gehen. Wichtige Hinweise bietet auch die Platform www.anerkennung-in-deutschland.de zur Anerkennung Ihrer bisherigen Abschlüsse.