13 Steps: 13 Schritte zum Job – Career Service Hochschule Bremen
Visumshilfe für internationale Studierende, die in Bremen arbeiten möchten
Das bsu ist bundesweit einmalig: eine gemeinsame Einrichtung der Universität Bremen und des Migrationsamtes Bremen. Es bietet internationalen Wissenschaftlern und Studierenden auf dem Campus der Universität Beratung und Unterstützung bei Aufenthaltsangelegenheiten an. In allen anderen Städten muss sich dieser Personenkreis an die allgemeinen Ausländerämter wenden und längere Wartezeiten in Kauf nehmen. Das bsu ist zuständig für alle internationalen Wissenschaftler und Studenten sowie deren Familien, die in Bremen wohnen und arbeiten bzw. studieren.
Im bsu ist auch ein Bürgeramt und dieses bearbeitet die An-, Um- und Abmeldung der Wohnung, stellt Meldebescheinigungen, Reisepässe oder Personalausweise aus und nimmt auch Anträge auf polizeiliche Führungszeugnisse entgegen.
Das bsu hat eine offene Sprechstunde. Einfach kommen! Eine Terminvergabe ist im bsu leider nicht möglich.
Bei sehr hohem Kundenaufkommen - z.B. zu Semesterbeginn in den Zeiträumen März/April und September/Oktober an den Bremer Hochschulen - kann es dazu kommen, dass bereits relativ zeitnah keine Wartemarken mehr für die Sachbearbeitung am gleichen Tag ausgegeben werden können.
E-Mail: bsu@uni-bremen.de
Postanschrift:
bremen service universität
Bibliothekstr. 6/Zentralbereich
28359 Bremen
Dienstag: 9-13 Uhr, Mittwoch: 10-13 Uhr und 14-16 Uhr, Donnerstag: 9-13 Uhr
Telefon:
Ausländerangelegenheiten:
(0421) 218-61020 (Herr Esen)
(0421) 218-61021 (Herr Jahic)
(0421) 218-61022 (Herr Napp)
Man kann gerne Emails schicken. Um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten oder zu verlängern, muss man aber persönlich erscheinen. Es wird ein Fingerabdruck genommen, das geht leider nur persönlich!
Dies hängt vom Land ab. Am einfachsten ist es für EU Bürger und Bürgern aus Liechtenstein, Island und Norwegen. Sie brauchen kein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland zu arbeiten. Sie müssen sich aber auch hier offiziell anmelden und bei der Meldebörde registrieren, wenn sie hier dauerhaft wohnen. Relativ einfach ist es auch für Studierende aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland, Brasilien, Schweiz und den USA. Sie können ohne Visum einreisen, müssen dann aber nach ihrer Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Um später in Deutschland arbeiten zu können, benötigen auch sie eine Arbeitserlaubnis.
Studierende aus allen anderen Ländern aber sollten sich mit uns in Verbindung setzen, um ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig zu verlängern bzw. eine neue Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Die Studenten müssen sich rechtzeitig kümmern und sich beraten lassen. Auf keinen Fall den Ablauftermin der Aufenthaltserlaubnis überschreiten! Am besten vier Wochen vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis kommen und fragen!
Amtssprache ist Deutsch, aber Englisch ist ok. Bei anderen Sprachen benötigen die Mitarbeiter der bsu eine Übersetzung.
Sind Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, dann berechtigt diese (Stand Juni 2024 nach dem neuen Gesetz zur erleichterten Fachkräfteeinwanderung) zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 140 Tage oder 280 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf. Gerechnet wird das Kalenderjahr, sodass bei einem Studienbeginn im September noch das volle
Kontingent für dieses Jahr besteht.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, studentische Nebentätigkeiten an der Hochschule oder an einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung ohne zeitliche Einschränkung auszuüben.
Auch die Durchführung von studienbegleitenden Praktika, die also im Zusammenhang mit dem Studium stehen, ist zusätzlich erlaubt.
Gegen Ende des Studiums sollten sich die Studierenden entscheiden, was sie machen wollen. Nach dem Bachelor einen Master? Oder wollen sie einen Arbeitsplatz suchen? In den Gesprächen bei der bsu sollte das klar genannt werden, damit die beste Lösung gefunden werden kann und beispielsweise doppelte Gebühren für die Ausstellung der entsprechenden Aufenthaltserlaubnis vermieden werden können.
Die Zuständigkeit für Studierende bei der bsu endet nach dem bestandenen Studium. Sobald Studierende beispielsweise die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für 18 Monate erhalten haben, ist die Zentrale des Migrationsamtes Bremen für sie zuständig.
Maximal können internationale Studierende grundsätzlich 10 Jahre zum Zwecke des Studiums in Deutschland bleiben. Die Gebühr für die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium in Deutschland beträgt bei einer Dauer von bis zum einem Jahr zurzeit 100,- EUR und bei mehr als einem Jahr auch 100,- EUR.
Bei der Verlängerung von mehr als drei Monaten sind dann 93,- EUR zu bezahlen.
Absolventen deutscher Hochschulen können sich 18 Monate Zeit lassen, einen angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Während dieser Zeit dürfen sie ohne Einschränkungen arbeiten. Das hat große Vorteile gegenüber einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber, da die Absolventen viel flexibler bei der Wahl der Arbeitsplätze sind, es wird von Seiten der Behörde nicht geprüft, ob die Stelle beispielsweise angemessen ist. Im Prinzip können die Absolventen in dieser Zeit alle Jobs annehmen, die sie wollen: gut und schlechter bezahlte Jobs, Tätigkeiten, die ihrem Abschluss entsprechen oder nicht, eine Traineestelle beginnen etc. Dies bietet auch die Chance, unterschiedliche Dinge ausprobieren zu können.
Als Grundsatz gilt: die Studenten müssen die Abschlussurkunde über das erfolgreich bestandene Studium einreichen. Im Ausnahmefall genügt auch ein gestempeltes und unterschriebenes Schreiben der Hochschule, dass die Prüfungen bestanden wurden.
Damit kommen die Studierenden in die Sprechstunde der bsu. Der Druck der Karte dauert ca. 3-4 Wochen. (sie wird in Berlin gedruckt). Die 18 Monate gelten ab dem Datum der (Bachelor oder Master-) Urkunde.
Für die 18 Monate muss man Einkünfte zum Lebensunterhalt nachweisen, nachzuweisen z.B. durch Kontoauszüge der letzten drei Monate). Die Verpflichtungserklärung zum Studium gilt dann nicht mehr. Zusätzlich muss der Student krankenversichert sein.
Dafür wird eine Gebühr von 93,- Euro fällig.
Sobald die Aufenthaltserlaubnis vorliegt, kann der Absolvent sich damit frei im Schengen Raum bewegen.
Wichtig: Vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche von 18 Monaten muss der Antrag auf eine weitere (andere) Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU schriftlich gestellt werden. E-Mail oder Telefon reichen nicht aus!
Wenn man mehr als zwei Jahre eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung hatte.
Dabei gilt: Wird nach dem Studium eine qualifizierte Beschäftigung aufgenommen, so wird die Niederlassungserlaubnis
mit einer verkürzten Frist von zwei Jahren erteilt (§ 18c Abs. 1 Satz 2 AufenthG).
Es gelten im übrigen die allgemeinen Bedingungen:
o 24 Monate Rentenversicherung
o Sicherung des Lebensunterhalts, auch für Familienangehörigen,
o Test: „Leben in Deutschland“
o Sprachniveau Deutsch B 1 (kann auch durch den Abschluss eines deutschsprachigen Studiengangs
nachgewiesen werden)
Solange die Akten noch bei der bsu liegen, kann die Arbeitserlaubnis dort beantragt werden. Die Studierenden/ Absolventen müssen dann die Abschlussurkunde und den Arbeitsvertrag und möglichst eine Stellenbeschreibung in deutscher Sprache mitbringen. Sobald aber die Akten bei der Zentrale des Migrationsamtes Bremen sind, muss die Arbeitserlaubnis dort beantragt werden.
Als Student kann man bis zu 140 Tage im Jahr arbeiten. Wichtig zu beachten ist jedoch: sobald das Studium abgeschlossen ist, muss ich eine Arbeitserlaubnis beantragen! Entweder auf Basis der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche (18 Monate), als Blue Card oder als auf einen speziellen Job zugeschnittene Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis.
Dies hängt von der Dauer des Arbeitsangebotes ab. Wenn der Arbeitsvertrag beispielsweise nur für ein halbes Jahr gilt, ist es am unkompliziertesten, die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche zu beantragen. Dann muss nicht überprüft werden, ob der Arbeitsvertrag dem Studium entspricht.
Studienbegleitende verpfllichtende Praktika zählen nicht zu den 140 Tagen. Ein Praktikum gilt nicht als Beschäftigung, solange Sie als Student/in an einer Hochschule immatrikuliert sind und es im Zusammenhang zum Studium steht, also verpflichtend im Rahmen des Studiums ist. Ein entsprechender Hinweis ist bereits in den Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis enthalten.
Freiwillige Praktika zählen hingegen zu den 140 Tagen dazu, da unbedingt aufpassen!
Die Blue Card wendet sich in erster Linie an Akademiker mit einem anerkannten Hochschulabschluss, die nicht bereits in Deutschland leben. Die Blue Card ist im Wesentlichen eine vereinfachte befristete Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Sie gilt bei unbefristeten Arbeitsverträgen für 4 Jahre und bei befristeten für die Dauer des Vertrages plus drei Monate. Um die Blue Card zu beantragen, muss ich kein Student in Deutschland sein. Grundlage der EU Blue Card ist eine Richtlinie der Europäischen Union, nämlich die Richtlinie 2009/50/EG zur Blauen Karte. Die Blaue Karte EU dient dem Zweck, hochqualifizierten Drittstaatenangehörigen den Aufenthalt in der EU gewähren. Damit soll einem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.
Voraussetzung ist neben dem Nachweis der Qualifikation ein Nachweis über ein konkretes Arbeitsplatzangebot. Seit dem 18.11.23 wurden die dafür erforderlichen Gehaltsgrenzen gesenkt:
Eine geringe Gehaltsgrenze gilt für Hochqualifizierte in festgelegten Mangelberufen, aktuell (Juni 2024) mindestens 41.041,80 Euro (bei Zustimmung AA). Zu den Berufen gehören insbesondere Ingenieure, akademische und vergleichbare Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Ärzte. Bei diesen Hochqualifizierten wird ebenfalls auf die Vorrangprüfung verzichtet. Die genaue Liste gibt es hier.
Es kann sich durchaus lohnen, eine Blue Card auch dann zu beantragen, wenn ich ein Studium in Deutschland erfolgreich absolviert habe. Für Fachkräfte in den ersten drei Berufsjahren gelten die niedrigen Gehaltsgrenzen. Wer also in Deutschland studiert hat, kann in den ersten drei Jahren Berufstätigkeit unabhängig von der Branche eine Blue Card beantragen.
Weiterer Vorteil der Blue Card: Im Vergleich zur „normalen“ Arbeitserlaubnis kann man mit der Blue Card bereits nach 21 Monaten eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn man über gute Deutschkenntnisse (mindestens B1) verfügt. Ihr Deutsch ist nur A1? Dann verlängert sich die Dauer auf 27 Monate.
Für die Aufenthaltserlaubnis sind folgende Dokumente erforderlich: Arbeitsvertrag (ggf. Entwurf) , eine Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und eine Stellenbeschreibung.
Das Migrationsamt.
E-Mail: office@migrationsamt.bremen.de
Während des Studiums muss jede selbständige Tätigkeit (Ausnahmen bei studentischen Nebentätigkeiten)
gesondert von der Ausländerbehörde genehmigt werden.
Nach Abschluss des Studiums in Deutschland besteht ein Regelanspruch auf die Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit (§ 21 Abs. 2a AufenthG).
.... dann gibt es weiter eine Pflicht zur Ausreise.
Aber: eventuell ist es möglich, stattdessen eine duale Ausbildung zu beginnen oder sich auf freie Stellen zu bewerben.
Für den Start einer dualen Ausbildung benötigt man ein konkretes Ausbildungsangebot und die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis.
Ein Wechsel in Arbeit nach Studienabbruch setzt eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium im Ausland voraus. Seit dem 18.11. 2023 besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung für jede qualifizierte Beschäftigung. Voraussetzung ist die Zustimmung der Arbeitsagentur.
Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird der bisherige Ermessensanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken zum Regelanspruch, Voraussetzung ist die Zustimmung der Arbeitsagentur. (§ 16a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 AufenthG neu ab 1.3.2024).
Übrigens: wenn man das Studienfach wechselt, muss auch das bei der bsu angezeigt werden.
Am besten mit der bsu klären!
Das ist leider schwierig: als Austauschstudent muss ich nach Beendigung des Studiums zurück! Die Aufenthaltsgenehmigung könnte nur verlängert werden, wenn ich in Deutschland weiter studiere. Ich kann also nicht in Deutschland bleiben, jobben und einen richtige Stelle suchen. Das geht leider nicht.
Anders ist es für Hochschulabsolventen mit einem anerkannten Hochschulabschluss. Sie müssen allerdings vorab bei der Deutschen Botschaft ein entsprechendes Einreisevisum zur Arbeitssuche beantragen und können sich damit bis zu sechs Monaten in Deutschland aufhalten, um sich eine Arbeit zu suchen. Sie müssen allerdings neben ihrem Hochschulabschluss einen Nachweis über die Lebensunterhaltssicherung für den geplanten Zeitraum des Aufenthaltes erbringen sowie krankenversichert sein. Während der Zeit der Arbeitsplatzsuche dürfen sie nicht arbeiten oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Es gelten also hier andere Regeln als bei der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche.
Dennoch kann es Sinn machen, bei der bsu nachzuhaken und die Rahmenbedingungen abzuklären.
Aber: wenn Sie sich bereits im letzten Semester ihres Studiums befinden, wenden Sie sich bitte an das Migrationsamt und nicht mehr an die bsu.
Das wäre ganz schlecht, dann riskiere ich eine Anzeige wegen unerlaubten Aufenthaltes (bis zu zwei Jahre Gefängnisstrafe)!
Das Gespräch führte Monika Blaschke.
Bitte beachten: Wir versuchen, diese Angaben aktuell zu halten, können das aber nicht in jedem Fall versprechen. Also bitte immer nochmal bei der BSU nachfragen! Vielen Dank!