Glossar
Akkreditiert ist ein Verb, dass grundsätzlich auch als anerkannt beschrieben werden kann. Die Akkreditierung ist ein Prozess der Qualitätssicherung von Studiengängen und/oder gesamten Hochschulen. Es gibt ein Verfahren, welches von externen Instanzen (meist Agenturen) durchgeführt wird. Wichtige Aspekte der Prüfung sind die Qualifikationsziele eines Studiengangs, ein funktionierendes Steuerungssystem im Bereich des Studiums und Lehrens, klare Definitionen sowie Transparenz von Zuständigkeiten. Diesen Prozess müssen alle bestehenden sowie neuen Studiengänge durchlaufen, um als akkreditiert zu gelten. Bei bereits etablierten Studiengängen spricht man dann von Reakkreditierung. Werden Studiengänge geprüft ist dies eine sogenannte Programmakkreditierung. Bei der Prüfung von ganzen Hochschulsystemen handelt es sich um eine Systemakkreditierung.
Der Akkreditierungsrat ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung des Landes Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Bonn. Diese Istanz organisiert und gewährleistet die Qualität in Studium und Lehre. Die Prüfung selbst wird durch die Agenturen vollzogen, jedoch ist darauf zu achten, dass diese vom Akkreditierungsrat zugelassen sind.