Glossar
Fachschaften vertreten die Interessen der Studierenden gegenüber der Hochschulleitung und der Verwaltung. Jede Fakultät hat ihre eigene Fachschaft, die jeweils aus fünf Studierenden besteht. Die Fachschaften werden einmal im Jahr gewählt.
Aus den Vorsitzenden der fünf Fachschaften setzt sich der Fachschaftsrat zusammen, in dem fakultätsübergreifende Entscheidungen getroffen werden. Außerdem können innerhalb einer Fachschaft Beauftragte für einzelne Aufgabenbereiche benannt, Mitglieder ohne Stimmrecht berufen und Ausschüsse gegründet werden, die sich explizit auf einzelne Studiengänge beziehen.