Glossar
Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation von Prüfungen und weiteren, ihm durch die Prüfungsordnung zugewiesene Aufgaben zuständig.
Im Prüfungsausschuss haben i. d. R. neben zwei Professor:innen auch zwei Studierende ein Stimmrecht. Weitere Mitglieder gehören der Verwaltung sowie dem Immatrikulations- und Prüfungsamt an. Diese haben eine beratende Stimme. Die Mitglieder werden vom Fakultätsrat eingesetzt. Die genaue Zusammensetzung bestimmt die jeweilige Prüfungsordnung.
Die Wahl der studentischen Vertreter:innen sowie ihrer Stellvertreter:innen findet im Rahmen des Studiengangs statt und wird auch von diesem organisiert und durchgeführt. Die Vertreter:innen werden durch den Fakultätsrat bestätigt und anschließend durch die Prüfungsausschussvorsitzenden zur Verschwiegenheit verpflichtet.