1. Wie ist der Weg der Bewerbung und wann ist die Einsendefrist?
Zuerst musst du dich über das Portal bei hochschulstart.de registrieren. Mit den darüber erhaltenen Anmeldedaten folgt dann das Bewerbungsverfahren über CampInO. Dort wird dein Profil mit den benötigten Unterlagen vervollständigt und an der HSB eingereicht. Den gesamten Bewerbungsprozess kannst du hierüber verfolgen und einsehen. Achtung bei mehreren Bewerbungen an derselben Hochschule! Infos dazu findest du auf der Homepage der HSB.
Hast du im Ausland deine Hochschulzugangsberechtigung erworben, musst du den Weg über den Uni-Assist e.V. gehen. Zudem musst du Deutschkenntnisse (mind. C1- Niveau) nachweisen können. Mehr Infos über das Verfahren mit einer internationalen Bewerbung erfährst du hier: Internationale Bewerbungen
Bewerbungsfristen: Bewerbungen jeweils zum Wintersemester – 1. Juni – 15. Juli
2. Welche Unterlagen muss ich bei der Bewerbung einreichen und vorliegen haben?
2.1 Unterlagen Hochschule Bremen
Um dich über CampInO bewerben zu können, musst du folgende Unterlagen fristgerecht einreichen:
Antrag auf Immatrikulation, Nachweis Englisch B1.2, Beglaubigte Kopie deiner Hochschulzugangsberechtigung, Nachweis des Krankenversicherungsschutzes (SMV-Verfahren), Kopie des Personalausweises/Passes, Tabellarischer Lebenslauf, Passbild,
Andere mögliche Unterlagen richten sich nach deiner Bewerbung. Wenn du bei Abfrage beispielsweise einen bereits abgeleisteten Dienst oder eine abgeschlossene Berufsausbildung angegeben hast, muss dies ebenfalls nachgewiesen werden.
2.2 Unterlagen für die Praxiseinrichtung/Klinik
Über die benötigten Unterlagen für die Praxiseinrichtung, mit der du den Vertrag für das Studium abschließt, erhältst du von dort gesondert eine Information. Es ist jedoch ratsam, die Unterlagen bereits rechtzeitig beisammenzuhaben, um diese der Praxiseinrichtung schnellstmöglich zukommen lassen zu können:
Impfnachweis über Masern, Mumps, Röteln (MMR – zwei dokumentierte Impfungen), Impfnachweis über Diphterie, Tetanus, Pertussis (nicht älter als 10 Jahre), Impfnachweis über Hepatitis B, Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung, erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 2 Monate)
3. Wie viele Semester dauert das Studium?
Das Studium dauert 8 Semester. Mit erfolgreichen Abschluss des Studiums erhälst du deinen Bahelor of Science Hebammen welches die Erlaubnis zum Tragen der Berufsbezeichnung Hebamme umfasst. Das Studium beinhaltet ein obligatorisches Auslandssemester. Am Ende deines Studiums hast du 240 ECTS (30 ECTS pro Semester) erreicht und erfüllst somit die Voraussetzungen für einen Masterstudiengang.
4. Wie ist das Studium aufgebaut?
Der Unterricht ist eine Kombination aus theoretischen und praktischen Inhalten. Im Verlauf des Studiums wirst du mehrere Praxiseinsätze über unterschiedliche Zeiträume absolvieren, sowohl in der Klinik, als auch außerhalb der Klinik (z.B. Geburtshaus, Hebammenpraxis), die auf die theoretischen Inhalte aufbauen. Innerhalb von 10 Praxismodulen absolvierst du 2520 Praxisstunden.
5. Welche klinischen und außerklinischen Praxispartner gibt es und wie werden die Plätze verteilt?
Der Studiengang arbeitet mit 7 Kliniken in und im Umkreis von Bremen zusammen. Dein Einsatzplan wird dir zu Beginn des Studiums zugewiesen. Alle Namen und Kontaktdaten der Kliniken findest du hier auf der Seite unter Kooperationen.
Die außerklinischen Einsatzorte kannst du über einen vorhandenen Pool suchen oder dir auch selbst einen Platz organisieren. Ob in oder rund um Bremen, innerhalb Deutschlands oder auch im Ausland.
6. Werde ich während des Studiums Geld verdienen?
Ja, das Studium wird laut Hebammengesetz nach Tarifvertrag vergütet. Hierfür schließt du einen Vertrag mit einer Praxiseinrichtung ab. Die Vergütung wird während der gesamten Zeit des Studiums (in Theorie- und Praxisphasen) gezahlt, auch während des Auslandssemesters.
7. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich bewerben zu können?
Um an der HSB Hebammenwissenschaft studieren zu können, solltest du folgende Voraussetzungen erfüllen:
Hochschulzugangsberechtigung: allgemeine Hochschulreife (Abitur), Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Meisterprüfung oder vergleichbarer Abschluss, Englischkenntnisse auf dem Niveau B1.2 des Europäischen Referenzrahmens (Informationen zum Sprachnachweis findest du auf der Homepage der Hochschule Bremen).
Plan B – Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich keine Hochschulzugangsberechtigung habe?
Unter gewissen Voraussetzungen kannst du auch ohne Hochschulzugangsberechtigung Hebammenwissenschaft studieren, nämlich, wenn du eine Pflegeausbildung und 5 Jahre Berufstätigkeit vorweisen kannst. Das erste Studienjahr erfolgt auf Probe. Nach dieser Zeit wird der Studienerfolg überprüft und in einem Abschlussgespräch über deine Immatrikulation entschieden.
8. Wann erfahre ich, ob ich angenommen wurde?
Du erhältst eine Information, sobald das Bewerbungsverfahren abgeschlossen ist und die Rangplätze vergeben wurden. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, wird jedoch meistens im August/September erfolgen.
9. Mit welchen weiteren Kosten ist während des Studiums zu rechnen?
Die Kosten für dein Studium sind individuell und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich musst du mit weiteren Kosten für das Auslandssemester sowie Kosten im Rahmen der außerklinischen Praxismodule (Unterkunft, Fahrtkosten etc.) rechnen. Lehrmaterialen wie Fachbücher aber auch die Klinikbekleidung (bis auf Schuhe) werden gestellt. Solltest du beispielsweise weitere Materialien für das Lernen im Studium benötigen, bietet unsere Hochschul-Bibliothek ein großes Angebot zum Verleih oder Onlineversionen an.
10. Wie hoch sind die Semestergebühren?
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem Semesterticket, den Beiträgen für das Studierendenwerk und den AStA sowie eine Verwaltungsgebühr. Der Zahlbetrag kann variieren und liegt im Rahmen von 340 – 350 Euro pro Semester.
11. Wann muss ich mich zurückmelden?
Die Studierenden sind selbst verantwortlich für die Rückmeldung zum jeweiligen Semester, um das Studium weiterfortsetzen zu können.
Rückmeldefristen: Für das Sommersemester: 15. Januar – 15. Februar, Für das Wintersemester: 15. Juli – 15. August
12. Studieren mit Kind oder Pflegeaufgaben
12.1 Wen kann ich ansprechen?
Wenn du Mama oder Papa bist oder Pflegeaufgaben erbringst und dich dazu entschieden hast, ein Studium bei uns an der HSB zu beginnen, sollte dir klar sein, dass die Lehrveranstaltungen zwischen 8-17.30 Uhr stattfinden. In den Praxismodulen wirst du im Schichtdienst eingesetzt, auch am Wochenende und feiertags. Zudem ist ein Auslandsemester zu organisieren.
Es gibt Anlaufstellen die speziell für dich mit Rat und Tat zur Seite stehen. Unsere Hochschule ist familienfreundlich und legt besonderen Wert darauf, dass auch Müttern oder Vätern bzw. Personen, die Pflegeaufgaben erbringen, ein Studium möglich ist. Unser Familienbüro versucht dich bei der Organisation des Studiums zu unterstützen.
Name der Ansprechpartnerin:
Elena Maria Bahloul
Tel.: +49 421 5905 2059
Elena-Maria.Bahloul@hs-bremen.de
12.2 Gibt es Betreuungsmöglichkeiten an der Hochschule für mein Kind?
Ja, an der Hochschule gibt es zwei Vereine, die eine Regelbetreuung für unter Dreijährige anbieten:
Flummi e.V., Socke e.V.
12.3 Ich stille noch, welche Möglichkeiten habe ich?
Wenn du stillst, teile dies den Ansprechpartner:innen des Studiengangs oder den betreffenden Lehrenden so früh wie möglich mit. So können wir nach individuellen Möglichkeiten oder Rückzugsorten für dich schauen.
Es gibt unterschiedliche Standorte der Hochschule mit Still- und Wickelmöglichkeiten. Damit möchten wir dir im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Studium die Möglichkeit geben, dein Kind mit in die Hochschule zu bringen.
12.4 Welche Angebote gibt es für Mütter/Väter innerhalb des Auslandsemesters?
Für Studierende mit Kind hat die Koordinierungsstelle Familienfreundliche Hochschule Wismar eine Plattform zum Thema eingerichtet, auf der du Tipps, ein Diskussionsforum und Erfahrungsberichte anderer Studierender findest. Darüber hinaus erhält man Informationen an der angewählten Auslandshochschule.
12.5 Gibt es besondere Finanzierungsmöglichkeiten für Mütter/Väter mit Kind innerhalb des Auslandssemesters?
Ja, gibt es. Sofern du über das ERASMUS+ Programm ins Ausland gehst, hast du die Möglichkeit eine monatliche Rate ausgezahlt zu bekommen. Zusätzlich dazu gibt es die Möglichkeit, Sondermittel zur Deckung der auslandsbedingten Mehrkosten zu beantragen.
13. Auslandssemester
13.1 Wann findet das Auslandssemester statt und muss ich daran teilnehmen?
Das Auslandssemester ist profilbildendes Merkmal des Studiengangs. Im Rahmen des internationalen Hebammenstudiengangs wirst du das 5. Semester (also im 3. Studienjahr) an einer Hochschule oder Universität im Ausland verbringen. Hier nimmst du an den regulären Theorieveranstaltungen teil und erwirbst mindestens 18 ECTS. Das Auslandssemester kann nur absolviert werden, wenn vorher mindestens 60 ECTS erworben wurden und ein Vorbereitungsmodul besucht wurde. Wenn von deiner Seite das Interesse besteht, kannst du im Rahmen des Auslandssemesters in Absprache mit der Studiengangleitung auch einen Praxiseinsatz absolvieren.
13.2 Was muss ich bei der Wahl der Hochschule/Universität im Ausland beachten?
Grundsätzlich kannst du erst einmal jedes Land in Betracht ziehen, das dich interessiert. Du kannst eine Hochschule/Universität wählen, die entweder einen Bachelor- oder Masterstudiengang für Hebammenwissenschaft oder auch einen Studiengang in einer Bezugswissenschaft anbietet. Hierzu zählen Studiengänge wie: Medizin, Psychologie, Gesundheitswissenschaften, Gesundheitsökonomie, Pflegewissenschaften usw.
Das International Office hat bereits mit verschiedenen Universitäten und Hochschulen innerhalb und außerhalb der EU Kooperationsverträge abgeschlossen. Wirst du hier nicht fündig, kannst du dir eigenständig als sogenannter „Free Mover“ eine geeignete Universität oder Hochschule suchen. Das International Office unterstützt dich dabei. Für welche Module/Kurse die Credit Points anerkannt werden, wird mit der Studiengangleitung besprochen.
International Office der Fakultät 3:
Sabine Ganter
Telefon: +49 421 5905 3786
Sabine.ganter@hs-bremen.de
13.3 Wie kann ich mein Auslandssemester finanzieren?
Abhängig von der Wahl des Landes, in das du gerne gehen möchtest, gibt es verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten.
Weitere Infos dazu erhältst du über das International Office oder hier:
13.3 Ab wann muss ich mich um einen Platz für das Auslandssemester kümmern und/oder bewerben?
Über das International Office erfolgen bereits im ersten Semester die ersten Informationen zum Auslandssemester und zur Bewerbung. Die Bewerbungsfristen für einen Platz an einer ausländischen Hochschule sind von Land zu Land unterschiedlich. Beachte hierbei immer die individuellen Voraussetzungen der einzelnen Länder und Hochschulen/Universitäten. Das International Office kann dich dazu beraten.
Die wichtigsten Informationen erhältst du meist auf den Homepages der jeweiligen Fakultät.
In manchen Ländern beginnt die Bewerbungszeit bereits ein Jahr im Voraus, in manchen wenige Monate vor Start des Semesters.
13.4 Welche Sprachkenntnisse brauche ich für den Auslandsaufenthalt?
Dies ist von der jeweiligen Hochschule abhängig. Eventuell musst du deine Sprachkenntnisse durch einen Test nachweisen bzw. durch ein Gutachten einer/s Lehrenden bestätigen lassen. Manchmal empfiehlt es sich, einen Auffrischungskurs vor Beginn des Auslandsaufenthaltest zu machen.
Abhängig von den individuellen Regelungen der aufnehmenden Hochschule/Universität ist es möglich, dass ein Sprachnachweis der jeweiligen Landessprache für eine Zulassung notwendig ist.
13.5 Kann ich an der Hochschule auch Sprachkurse belegen?
Ja, die HSB bietet kostenpflichtige Sprachkurse für Student:innen an.
14. Ich habe noch mehr Fragen – kann ich mich auch mit Student:innen austauschen?
Ja, klar. Über rent-a-student kannst du dich mit einer/einem Studierenden aus dem Studiengang austauschen. Komm einfach auf uns zu.