Internationaler Studiengang Pflege B. Sc.
Studierende der Pflege erhalten seit dem 1. Januar 2024 gemäß dem Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) für die Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung.
Parallel zur Bewerbung um einen Studienplatz im Pflegestudiengang an der Hochschule Bremen müssen sich die Studieninteressierten bei einer Kooperationseinrichtung um einen "Ausbildungsvertrag" bewerben.
Studieninteressierte können dazu mit den unten aufgeführten Kooperationseinrichtungen direkt Kontakt aufnehmen, oder sich vom Studiengangsteam vor der Kontaktaufnahme beraten lassen.
Ein "Ausbildungsvertrag" muss spätestens 4 Wochen vor der ersten Prüfungsphase unterschrieben im Studienbüro vorliegen.
AUSNAHME: Bei Studieninteressierten mit einer bereits abgeschlossenen Pflegeausbildung, die evtl. keinen „Ausbildungsvertrag“ erhalten, kann statt eines "Ausbildungsvertrages" (besondere Zulassungsvoraussetzung) auch ein bestehender Arbeitsvertrag vorgelegt werden.