Bewerbung und Zulassung
Diese Informationen gelten nur für Bewerber:innen, die einen Bachelor- oder Masterabschluss an der Hochschule Bremen machen wollen, nicht für Austauschstudierende.
Für internationale Bewerber:innen gelten die gleichen allgemeinen Fristen und Bedingungen wie für Bewerber:innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung. Auf dieser Seite finden Sie weitere Voraussetzungen für internationale Bewerber:innen.
Wenn Sie einen ausländischen Schulabschluss oder einen ausländischen Bachelorabschluss besitzen, beantragen Sie bitte zunächst bei uni-assist die Vorprüfungsdokumentation (VPD).
Die Vorprüfungsdokumentation ist ein Zertifikat von uni-assist. Sie enthält folgende Informationen:
Wenn Sie die VPD von uni-assist erhalten haben, bewerben Sie sich damit direkt bei der HSB. Sie müssen die VPD bei der Bewerbung im Bewerbungsportal CampInO hochladen.
In Bachelorstudiengängen, die über Hochschulstart koordiniert werden, müssen Sie sich vorher bei Hochschulstart.de registrieren.
Die Bearbeitungszeit des Antrags bei uni-assist beträgt ca. vier bis sechs Wochen. Planen Sie deshalb ausreichend Zeit für Ihre Bewerbung ein und beantragen Sie die VPD so früh wie möglich.
Die Beantragung einer VPD ist fast ganzjährig möglich. Die VPD gilt nur für die jeweilige Hochschule und ist 1 Jahr gültig.
Sofern Sie nur eine indirekte Hochschulzugangsberechtigung bescheinigt bekommen haben, müssen Sie vorab ein Studienkolleg absolvieren, zum Beispiel bei Here Ahead.
Wenn einer der folgenden Fälle auf Sie zutrifft, beantragen Sie keine Vorprüfungsdokumentation (VPD) bei uni-assist.
Studiengänge: Informieren Sie sich über die Studienmöglichkeiten an der HSB.
Sprachkenntnisse: Für viele Studiengänge müssen Sie bei der Bewerbung ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.
Finanzen: Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Finanzierung Ihres Studiums.
Bewerbung: Informieren Sie sich rechtzeitig über Fristen, Zulassungsvoraussetzungen und benötigte Unterlagen.
Zulassung und Immatrikulation: Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, müssen Sie Ihren Studienplatz annehmen und sich immatrikulieren.
Visum: Je nachdem aus welchem Land Sie kommen, brauchen Sie ein Visum, um nach Deutschland einreisen und studieren zu können.
Krankenversicherung: Um ein Visum zu beantragen und sich an der HSB immatrikulieren zu können, benötigen Sie eine ausreichende Krankenversicherung.
Wohnen in Bremen: Beginnen Sie rechtzeitig mit der Wohnungssuche in Bremen.
Anmeldung: Nachdem Sie eine Unterkunft gefunden haben und nach Bremen umgezogen sind, melden Sie sich beim Stadtamt an. Nur danach können Sie gegebenenfalls Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Studienstart: Informieren Sie sich rechtzeitig über Vorkurse, Ihren Stundenplan, und weitere Details.
Hier finden Sie eine Liste mit Beratungsangeboten an der Hochschule Bremen:
Je nach Heimatland benötigen Sie ein Visum, um nach Deutschland einzureisen.
Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie:
Beantragen Sie Ihr Visum möglichst frühzeitig, da die Bearbeitung des Antrags mehrere Monate dauern kann.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie ein Visum für Studienzwecke beantragen. Ein einfaches Tourist:innenvisum ist nicht ausreichend.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Visumsantrag:
Nachdem Sie in Bremen angekommen sind, müssen Sie sich bei der Stadt Bremen anmelden.
Studierende aus Nicht-EU-Staaten müssen anschließend einen Aufenthaltstitel in der Außenstelle des Ausländeramts auf dem Gelände der Universität Bremen beantragen:
BSU Bremen Service Universität
Bibliothekstraße
D-28359 Bremen
(Uni Bremen Zentralbereich, Pavillon Ebene 0)
Wenn Sie außerhalb Bremens wohnen, sind die Meldestellen und Ausländerämter an Ihrem Wohnort für Sie zuständig.
Um sich an der HSB zu immatrikulieren, benötigen Sie eine ausreichende Krankenversicherung. Seit dem 01.01.2022 muss der Krankenversicherungsschutz durch eine elektronische Meldung einer gesetzlichen Krankenkasse im "Studentischen Meldeverfahren" (SMV) der Krankenkassen nachgewiesen werden.
Europäische Studierende, die im Besitz einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) sind, sind ausreichend versichert. Die Krankenversicherung von Studierenden aus Ländern, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, ist auch in Deutschland gültig. Wichtig: Der Krankenversicherungsschutz muss während Ihres gesamten Studiums gewährleistet sein.
Wenden Sie sich nach Ihrer Ankunft in Deutschland an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse, damit die notwendige elektronische Meldung im SMV erstellt wird.
Wenn Sie in Deutschland eine (Teilzeit-)beschäftigung aufnehmen, benötigen Sie einen deutschen Krankenversicherungsschutz.
Studierende, deren Heimatland nicht zur EU gehört, müssen sich bei einer deutschen Krankenversicherung versichern. Unter Umständen reicht auch eine private Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland aus. Dies müssen Sie mit Ihrer Versicherung klären. Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie eine elektronische Meldung von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse veranlassen.
Sie können bereits aus dem Ausland eine deutsche Krankenversicherung abschließen. Die Bestätigung können Sie vernwenden, um Ihr Visums bei einer deutschen Vertretung in Ihrem Heimatland zu beantragen. Besprechen Sie sich mit der deutschen Krankenkasse, wann sie die Meldung im elektronischen Meldeverfahren (SMV) an die Universität übermitteln muss.
Ausländische Kranken- oder Reiseversicherungen, die Behandlungskosten, den Umfang der Leistungen oder die Dauer limitieren, können nicht anerkannt werden.
Studierende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, können in der Regel nicht mehr in der Krankenversicherung der Studierenden pflichtversichert werden (Ausnahmen möglich!). Sie können sich freiwillig weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern oder in eine private Krankenversicherung wechseln. Bitte lösen Sie auch in diesem Fall eine elektronische Meldung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse im SMV aus.
Die Nummer der HSB für das Studentische Meldeverfahren (SMV) ist H0001065.
Die Betriebsnummer der HSB ist 20260289.
Sie brauchen für Ihren Aufenthalt ein Bankkonto in Deutschland, um problemlos und gebührenfrei Miete, Semesterbeitrag und andere Zahlungen überweisen zu können. Ein Konto können Sie bei jeder Bank Ihrer Wahl eröffnen.
Bitte bedenken Sie, dass zu Beginn Ihres Aufenthaltes größere Zahlungen auf Sie zukommen (zum Beispiel erste Miete, Deponat für das Zimmer, Haftpflicht- und Krankenversicherungsbeitrag). Für Ihren Visumsantrag müssen Sie außerdem nachweisen, dass Sie ein ganzes Jahr in Deutschland finanzieren können.
Werfen Sie einen Blick in die Übersicht über potenzielle deutsche Stipendiengeber. Achten Sie auf die Bewerbungsfristen!
Nutzen Sie bei Ihrer Suche nach geeigneten Fördermöglichkeiten auch die Stipendiendatenbank des DAAD.
Prüfen Sie die Stipendienmöglichkeiten in Ihrem Heimatland.
Studierende, die aus den Ländern der Europäischen Union kommen, benötigen keine Arbeitserlaubnis, um neben dem Studium zu arbeiten.
Nach dem neuen Gesetz gilt ab dem 1. März 2024 für internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern, einschließlich derjenigen in Vorbereitungsprogrammen für die Universität, eine erhöhte jährliche Arbeitszeitgrenze von 120 auf 140 volle Tage oder 240 auf 280 halbe Tage. Alternativ können sie bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn Sie mehr arbeiten wollen, brauchen Sie eine spezielle Genehmigung des Arbeitsamtes.
Informationen zu Nebenjobs für Studierende und den gesetzlichen Bestimmungen