Rechtliche Fragestellungen werden in nahezu allen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit an Sozialarbeitende herangetragen. In bestimmten Handlungsfeldern sind dies aber auch ganz spezifische rechtliche Fragestellungen, die von den dort Tätigen zu bearbeiten sind. Dies sind die Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe und die Bereiche der Leistungsberechtigten aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozialhilfe und der Leistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen.

Dieses Modul vermittelt die Grundlagen des bundesdeutschen Rechtssystems im Bereich des Sozial-, Familien- und Kinder- und Jugendhilferechts für diese Handlungs- und Tätigkeitsfelder.

Ihr Nutzen

Die Teilnehmenden können

  • die Grundlagen des Sozial-, Familien- und Kinder- und Jugendhilferechts erläutern und mögliche rechtliche Lösungen anbieten
  • Anforderungen und Verpflichtungen an Klienten und Klientinnen kommunizieren und in unterschiedlichen Lebenslagen Perspektiven der Hilfe zur Selbsthilfe aufzeigen
  • das Sozialverwaltungsverfahren, die Rechtswege und zuständigen Gerichte darlegen und benennen
  • eigenständig in einfachen Rechtsfragen Klienten und Klientinnen beraten und diese an zuständige Stellen weitervermitteln
  • die rechtlichen Interventionsmöglichkeiten und -notwendigkeiten in den Feldern der Sozialen Arbeit erfassen
  • die Rolle und Verantwortung von Mitarbeitenden des Jugendamts bei Verfahren vor dem Familiengericht beschreiben und einordnen
  • juristische Standpunkte in Gerichtsverfahren vertreten
  • die Notwendigkeit rechtlicher Fragestellungen für ihre Profession einschätzen und aus dieser Perspektive juristische Problemlagen lösen.

Inhalte

  • Sozialrechtliche, sozialverwaltungsrechtliche und sozialverfassungsrechtliche Grundlagen
  • Einführung in das Sozialversicherungsrecht (SGB III, V, VI, VII, XI), in das Recht der Grundsicherung (SGB I, XII) der Rehabilitation und Teilhabe (SGB IX) und des Sozialen Entschädigungsrechts (SGB XIV)
  • Rechtsschutz, Besonderheiten im Verfahren, Rechtswege
  • Familienrechtliche Grundlagen, insb. elterliche Sorge/Kindeswohl, Vormundschaft, Pflegschaft und Adoption
  • Familiengerichtliches Verfahren
  • Einführung in das Kinder- und Jugendhilferecht nach dem SGB VIII
  • Aufbau und Aufgaben des SGB VIII (insb. Kinderschutz)
  • Organisation der Jugendhilfe
  • Rechtstechniken zur Fallbearbeitung

Zielgruppe

Teilnehmende des Internationalen Brückenkurses Soziale Arbeit

Hinweis

Modul 3 des Internationalen Brückenkurses Soziale Arbeit

Nicht einzeln buchbar!

Termine

in Planung

Jetzt vormerken

Ort

Graduate & Professional School
Langemarckstraße 113
28199 Bremen

Kontakt

Auf dem Bild ist Marlene Schwegmann zu sehen. Sie trägt schulterlanges braunes Haar und einen schwarzen Pullover.

Marlene Schwegmann
Leitung Zertifikatsprogramme
+49 421 5905 4798
E-Mail

Lehrende

Juliane Hegewald

Udo Schmitz

Fakten

Teilnahmevoraussetzungen siehe Internationaler Brückenkurs Soziale Arbeit
Art Pflichtmodul 3 des Internationalen Brückenkurses Soziale Arbeit
Aufwand 60 h Kontaktzeit, 120 h Selbstlernzeit
Unterrichtssprache Deutsch
Methoden Seminar, Übung, Kleingruppe, Fallarbeit
Prüfung 2 Teilklausuren
Abschluss 6 ECTS