Wie kann die sozial-ökologische Transformation geschlechtergerecht gestaltet werden? Diesem Thema widmet sich der Vierte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Am Dienstag, 7. Januar 2025, hat die Sachverständigenkommission unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Silke Bothfeld der Hochschule Bremen (HSB) ihr Gutachten „Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation“ an Bundesministerin Lisa Paus übergeben.
Das Gutachten analysiert insbesondere die geschlechterspezifischen Auswirkungen des Klimawandels und der darauf reagierenden Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen und formuliert auf dieser Basis Handlungsempfehlungen.
Prof. Dr. Silke Bothfeld, Professorin für Internationale Wirtschafts- und Sozialpolitik und Arbeitsbeziehungen an der Hochschule Bremen und Vorsitzende der Sachverständigenkommission des Vierten Gleichstellungsberichts: „Der Klimawandel und seine Folgen sind gleichstellungsrelevant! Als Sachverständigenkommission des Vierten Gleichstellungsberichts haben wir mit ‚Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation‘ ein Zukunftsthema bearbeitet, das in Deutschland bislang nicht ausreichend für die Gleichstellungspolitik ausgestaltet ist. Es ist uns daher ein Anliegen, die geschlechterspezifischen Auswirkungen des Klimawandels sichtbar zu machen und Handlungsempfehlungen für eine geschlechtergerechte Transformation zu entwickeln, die unterschiedlichste Lebensbereiche betrifft und in den kommenden Jahren immer stärker betreffen wird.“
Die Sachverständigenkommission hat das Gutachten als Bestandteil des Vierten Gleichstellungsberichts erstellt. Der unabhängigen und ehrenamtlich arbeitenden Kommission gehören Sachverständige an, die sich aus unterschiedlichen disziplinären Perspektiven (Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Geografie, Ingenieurwesen) mit Aspekten der sozial-ökologischen Transformation befassen. Die Sachverständigen thematisieren eine Vielzahl von Handlungsfeldern: Energieerzeugung, Zirkuläre Wirtschaft, Landwirtschaft, Stadt- und Raumentwicklung, Mobilitäts- und Verkehrsplanung, Wohnen, Ernährung, Gesundheit, Arbeit und Zeit, Arbeitsmarkt und Finanzen. Zudem beinhaltet das Gutachten Empfehlungen für die Weiterentwicklung institutioneller Gleichstellungsmechanismen.
Die in der Bundesstiftung Gleichstellung nun dauerhaft angesiedelte Geschäftsstelle für die Gleichstellungsberichte hat die Arbeit der Sachverständigenkommission wissenschaftlich und organisatorisch begleitet. Das Gutachten für den Vierten Gleichstellungsbericht wird jetzt zur Veröffentlichung vorbereitet.
Die Bundesregierung legt einmal in jeder Legislaturperiode einen Gleichstellungsbericht vor. Die Berichte bestehen aus dem Gutachten der Sachverständigenkommission sowie der Stellungnahme der Bundesregierung. Sie dokumentieren den Stand der Gleichstellung in Deutschland und geben konkrete Empfehlungen, wie Gleichstellung erreicht werden kann. Weitere Informationen zu den Gleichstellungsberichten der Bundesregierung und zum Vierten Gleichstellungsbericht finden Sie auf der Website der Bundesstiftung Gleichstellung