Informationen für Beschäftigte
Informationen zum Thema Arbeitsschutz (Sicherheitsbeauftragte, Arbeitshilfen, Dokumentationsvorlagen) finden Sie im internen Bereich.
Möchten Sie Räumungsbeauftragte:r werden?
Räumungsbeauftragte sorgen für eine sichere und zügige Evakuierung von Personen aus einem Gefahrenbereich.
Nähere Informationen erhalten Sie im Referat 04 - Arbeits- und Umweltschutz.
Möchten Sie auch Ersthelfer:in werden? Nähere Informationen erhalten Sie im Referat 04 - Arbeits- und Umweltschutz.
Das Giftinformationszentrum-Nord berät 24h am Tag bei Vergiftungen oder Verdacht auf Vergiftungen.
Tel.: 0551/19240
Unfälle innerhalb der Hochschule (z. B. Labore, Veranstaltungsräume, Treppenflure, Keller, Außenbereich) sowie Wegeunfälle (direkter Hin- oder Rückweg) sind vom Beteiligten oder seinen Angehörigen unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, beim Dezernat 1 (Mitarbeiter:innen) oder Immatrikulations- und Prüfungsamt (Studierende) anzuzeigen.
Jeder Unfall, bei dem ein Arzt/eine Ärztin oder ein Krankenhaus aufgesucht wird und somit Kosten entstanden sind, muss als Unfallanzeige der Unfallkasse Bremen zur Kostenübernahme gemeldet werden.
Bei kleineren Erste-Hilfe-Leistungen wie Wundversorgung o. ä. ist die Eintragung ins Verbandbuch (im Verbandkasten) als Nachweis eines Versicherungsanspruches erforderlich.