Studieren mit Beeinträchtigung
Nachteilsausgleiche bei Prüfungen sind ein Instrument, um eine Benachteiligung individuell auszugleichen und Chancengleichheit zu erzielen. Sie sind in § 31 des Bremischen Hochschulegesetzes und in § 11 der Allgemeinen Teile der Bachelor bzw. Masterprüfungsordnung geregelt. Anpruch auf Nachteilsasugleich haben Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen.
Was bedeutet hier Behinderung?
"Menschen mit Behinderungen im Sinne dieses Gesetzes sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“ (BremBGG § 4 Menschen mit Behinderungen)
Der Begriff Behinderung bezieht sich also nicht nur auf Menschen, die über einen amtlichen Behindertenausweis verfügen. Auch Menschen mit chronischen Erkrankungen (physisch und psychisch) sind in dieser Defintion eingeschlossen - auch wenn sie sich selber nicht als behindert bezeichenen würden.
16 Prozent aller Studierenden geben an, dass Sie eine chronische psychische oder physische Erkrankung, Behinderung, Entwicklungs- oder Teilleistungsstörung haben, die so stark ausgeprägt ist, dass sie dadurch in ihrem Studium eingeschränkt sind (Quelle: 22. Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerks Stand: Mai 2023, barrierefreies PDF).
Sie sind nicht allein - Auf die Hochschule Bremen umgerechnte sind dies ca. 1400 Studierende!
Welche Formen kann ein Nachteilsasugleich haben?
Formen des Nachteilsausgleichs sind unter anderem:
Überlegen Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleichs zu stellen?
Dann beachten beachten Sie auch die Tipps der Deutschen Studentenwerks zu Antragsverfahren und Nachweisen
Dann können Sie gerne unser Online-Antragsformular downloaden. Zudem haben Sie aber auch die Möglichkeit, einen formlosen Antrag zu stellen - ganz wie Sie möchten! Sie sind nicht sicher, ob Sie alle Schritte auf dem Weg zum Nachteilsausgleich richtig gemacht haben? Unsere Checkliste hilft Ihnen, den Überblick zu behalten!
Ihre Ärztin/ihr Arzt ist sich nicht sicher, welche Informationen das Attest beinhalten sollte? Dann werfen Sie gerne einen Blick auf unsere Handreichung.
In jedem Falle sollten Sie aber zuerst einen Beratungstermin vereinbaren (weitere Infos siehe Checkliste).