Studieren mit Beeinträchtigung
Falls Sie aufgrund Ihrer Erkrankung oder Behinderung vorübergehend nicht studierfähig sein sollten, wäre es sinnvoll, ein oder mehrere Urlaubssemester einzulegen.
Sie können sich während ihres Studiums ohne Angabe von Gründen, für zwei Semester beurlauben lassen. Sollten Sie weitere Urlaubssemester benötigen, können diese in besonders begründeten Ausnahmefällen gewährt werden.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung keine Lehrveranstaltungen besuchen und/oder die zu erwartenden Studien- und Prüfungsleistungen nicht erbringen können.
Den Antrag auf Beurlaubung können Sie bei den zuständigen Sachbearbeiter:innen im Immatrikulations- und Prüfungsamt einreichen; und zwar mit geeigneten Nachweisen. Dazu gehört zum Beispiel ein fachärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass Sie aufgrund Ihrer Erkrankung nicht voll studierfähig sind. Auch die Angabe über die voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung ist notwendig.